Reisevorbereitungen – Tipps von A bis Z für einen Urlaub ohne Pleiten

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Reisevorbereitungen - Tipps für unbeschwerten Urlaub

Wer eine Reise tut, kann etwas erleben und sollte das auch. Damit die Erlebnisse allerdings positiver Natur sind und um schlechte Erfahrungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist rechtzeitige Planung und Information empfehlenswert. Was Sie alles bedenken sollten, wenn Sie eine Reise unternehmen wollen. Wir haben eine umfassende Reisecheckliste für Sie zusammengestellt.


Grundsätzlich sollten sich alle Urlauber, besonders vor Fernreisen, genau über ihr Reiseland informieren. Unterschiedliche Sitten und Gebräuche, Religion, aber auch Rechtsvorschriften oder klimatische Verhältnisse in fremden Ländern erfordern die Aufmerksamkeit der Reisenden um vor unliebsamen Überraschungen oder schlechten Erlebnissen gefeit zu sein. Um Ihnen bei dieser Planung behilflich zu sein, haben wir am Ende des Artikels sämtliche im Beitrag erwähnten Informationsstellen als Linktipps für Sie zusammengefasst.

Informationen über Land und Leute

EU-BürgerInnen geniessen auch außerhalb der EU konsularischen Schutz. Gibt es in dem jeweiligen Land keine österreichische Vertreungsbehörde, kann man sich im Notfall als österreichische/r StaatsbürgerIn grundsätzlich an die Botschaft jedes EU-Mitgliedsstaates wenden. Dieses muss dann konsularischen Schutz unter den selben Bedingungen wie für StaatsbürgerInnen dieses Landes gewähren.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Österreich) bzw. das auswärtige Amt (Deutschland) hat für jedes Land der Erde eine Faktensammlung angelegt, die schon für die Vorbereitung des Urlaubs wichtig sein könnte. Behandelt werden Themen wie:

  • Länderprofil
  • Einreisebestimmungen
  • Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen
  • Klima
  • Gesundheit / Impfungen
  • Verkehrsmittel
  • Sicherheitslage
  • zuständige Botschaften bzw. Vertretungen

Geld & Währung

Grundsätzlich ist für die meisten Reiseländer ein Mix von Zahlungsmitteln empfehlenswert. Eine Kreditkarte (bitte ohne PIN-Code, diesen sollten sie niemals schriftlich festhalten) sollte in jedem Geldbeutel stecken, denn nicht in allen Ländern werden ec-Karten bzw. Maestro-Karten durchgängig akzeptiert. Zudem fordern die meisten Autoverleiher eine Kreditkarte, über die eine Kaution hinterlegt werden kann. Wer sparen will, sollte sich aber vor Reiseantritt nach den Gebühren beim Geldabheben und Bezahlen erkundigen.

Erkundigen Sie sich im Falle eines Urlaubs in einem Land mit anderer Währung bei Ihrem Geldinstitut über die sinnvollste Vorgangsweise beim Geldwechsel – in Bezug auf Höhe des Wechselbetrages vorab im Inland und die möglichen Gebühren und Konditionen beim Wechseln vorort.

Wenn Reiseschecks, Kredit- oder ec-Karten abhanden kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Sobald der Reisende den Verlust bemerkt, muss er die Karten sofort telefonisch sperren lassen und die örtliche Polizei informieren. Wenn nämlich mit den Karten eingekauft wird, wollen Kartenausgeber oder Banken häufig einen Polizeibericht sehen, um die Haftungsfrage zu klären. Schreiben Sie sich deshalb vor Reiseantritt die wichtigsten Telefonnummern auf (dies betrifft auch Telefonnummern des eigenen Mobilfunkbetreibers, der sofort das Sperren des verlorenen/gestohlenen Handys veranlassen kann) und bewahren Sie diese getrennt von Ihren Karten auf!

Reiserichtlinien für Buchungen via Reisebüro

Um reisebürokunden Sicherheit zu geben, informiert in Österreich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf seinen Seiten über die Pauschalreiserichtlinien. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. des Konkurses eines reisebürounternehmens, hat der Kunde etwa ein gesetzliches Anrecht darauf, bereits bezahlte Beträge rückerstattet zu bekommen, außerdem ist die Rückreise vom Urlaubsort sichergestellt.

Reiserecht & Online-Reisebuchung

Für die Auswahl der Reiseziele, den Vergleich der Angebote und die Reisebuchung wird immer mehr das Internet eingesetzt. Bis 2015 sollen sich die Internetbuchungen verdreifachen. Doch nicht jeder Reiseanbieter im Netz ist seriös. Verbraucher sollten bei einer Online-Buchung auf einige wichtige Punkte achten:

Die Internetseite sollte ausreichende Informationen über Reisevermittler oder -anbieter enthalten. Dazu gehören ein leicht zugängliches Impressum, Angaben über den vollständigen Namen der Firma, deren Rechtsform, die Namen und Vornamen der gesetzlichen Vertreter, die vollständige postalische Anschrift (Postfach reicht nicht!), die Mail-Adresse und Telefon- und Faxnummern des Anbieters. Fehlt eine dieser Angaben oder ist diese schlecht zu finden, hat der Anbieter möglicherweise etwas zu verbergen oder es fehlt ihm an Professionalität. Sie sollten sich hier nach einer Alternative umsehen.

Ebenso wichtig sind leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen und Garantiebedingungen. Achten Sie darauf, ob auf das gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise das Rücktrittsrecht des Reisekunden ausdrücklich hingewiesen wird.

Sehr vorsichtig sollten Sie bei Unternehmen mit Sitz im Ausland sein, die keine inländische Niederlassung haben. Bei Konflikten ist es häufig sehr schwierig, im Ausland die Interessen durchzusetzen. Sehr hohe Anwalts- und Gerichtskosten, unklare ausländische Rechtslage und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen können den rechtlichen Verbraucherschutz erschweren. Das gilt besonders bei Ländern außerhalb der EU.

Auf den Websites gibt es meist nur standardisierte Reiseinformationen. Je individueller der Reisewunsch um so wichtiger die individuelle Beratung. Eine persönliche Reiseberatung sollte deshalb ergänzend, zum Beispiel über eine Telefon-Hotline, angeboten werden.

Versichern macht sicher

Bei der Urlaubsplanung stellt sich immer wieder die Frage der Visicherung. Soll man oder soll man nicht, welche Leistungen werden bereits von anderen Seiten (bestehende Versicherungen, Kreditkarten oder die Mitgliedschaft bei einem Automobilclub wie ÖAMTC, ARBÖ bzw. ADAC) erbracht ?

Egal wie lang die Reise dauert, gesetzlich Versicherte sollten in jedem Fall eine RKV abschließen. Zwar übernehmen die Kassen Arztkosten innerhalb der Europäischen Union, aber nur bis zum Leistungssatz des Reiselandes. In Dänemark beispielsweise bezahlen die Kassen nur 60 Prozent der Zahnarztkosten. Für Arztbesuche außerhalb der EU leisten die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht.

Die Wiener Arbeiterkammer empfiehlt darüberhinaus zu einer Unfall- und Reisehaftpflichtversicherung, sowie bei längeren, früh gebuchten bzw. teuren Reisen zu einer Stornoversicherung. Damit eine Reisekrankenversicherung leistet, müssen die Versicherten alle Arzt- und Medikamentenrechnungen aufbewahren. Grundregel: Sobald Geld fließt, sollten die Kunden sich das quittieren lassen.

Eines ist sicher: die Reiseapotheke

Eigentlich kann man sich in den schönsten Tagen des Jahres eine Krankheit bzw. Verletzungen nicht leisten. Doch gerade in fremder Umgebung, bei ungewohntem Essen und anderem Klima ist es schnell passiert. Hinzu kommt noch, dass man nicht sofort eine Apotheke in der Nähe hat.

Deshalb erhalten Sie hier ein paar Tipps, was Sie in Ihre Reiseapotheke packen sollten:

  • Desinfektionsmittel für Wunden
  • Einwegspritzen (Achtung: nicht in allen Ländern ist das Mitführen erlaubt!)
  • Erkältungsmittel
  • Fieberthermometer
  • Insektenschutzmittel
  • Kondome
  • Malaria-Prophylaxe
  • Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen
  • Mittel gegen Durchfall
  • Mittel gegen Halsschmerzen
  • Mittel gegen Reisekrankheit
  • Mittel gegen Schlafstörungen
  • Pflaster in verschiedenen Größen
  • Pinzette
  • Salbe gegen Sonnenbrand
  • Schmerzmittel
  • Sonnenschutzmittel
  • Sportsalbe
  • Verbandmittel
  • Wundsalben

Umfangreiche Infos über die richtige Urlaubsapotheke finden Sie in unserem Reise-Special: Reisemedizin

Reisecheckliste

  • Ausweise auf Gültigkeit prüfen
  • Nachsendeantrag oder Umleitung bzw. Brieffach für Ihre Post beantragen
  • Einreisebestimmung für Haustiere beachten
  • Gültigkeit der Scheckkarte/Kreditkarte kontrollieren
  • Reise- und/oder Eurochecks überprüfen
  • Wertsachen sicher deponieren
  • Abonnements umstellen
  • Reiseführer, Stadtpläne kaufen oder ausleihen
  • Adressen für Urlaubsgrüße aufschreiben
  • Auslands-Reisekrankenversicherung abschließen
  • Urlaubsadresse und Tel.Nr. weitergeben
  • Ggf. Gepäckversicherung bzw. Stornoversicherung abschließen
  • Tier- und Pflanzensitter beauftragen
  • Notwendige Impfungen vornehmen
  • Auslandskrankenschein bestellen
  • Erforderliche Visa beantragen
  • Adressen von Botschaften notieren
  • Wichtige Dokumente kopieren
  • Reiseapotheke packen
  • Verkehrs-Rechtschutz abschließen oder auf Auslandstauglichkeit prüfen
  • Fotoapparat durchchecken
  • Wecker
  • ev. Adapter für Elektrogeräte
  • Notrufnummern (inkl. Kreditkarten/EC-Karten/Handy-Nummern zum Sperren) mitnehmen
  • notwendige Kleidung auf Vollständigkeit checken
  • Sonnenschutzmittel nicht vergessen
  • Impfpass
  • Führerschein
  • Reiseunterlagen / Tickets / Buchungsbestätigungen.

Wenn dennoch etwas passiert

Wenn die Realität nicht hält was der Katalog versprochen hat, wird der langersehnte Urlaub leicht zum Ärgernis. Um Mißverständnisse zu vermeiden ist es ratsam den Katalog bzw. Ausdruck der entsprechenden Internetseite mitzunehmen um vor Ort das Versprochene verlangen zu können. Mängel können nach Beendigung der Reise beim Veranstalter über das vermittelnde Reisebüro geltend gemacht werden.

Die Reklamation sollte schriftlich erfolgen und alle Kritikpunkte detailliert und wenn möglich durch Fotos belegt enthalten. Neuerdings kann in Österreich auch für den entstandenen Ärger und die verpatzten Urlaubstage Schadenersatz verlangt werden. Voraussetzung dafür sind allerdings erhebliche, vom Reiseveranstalter verschuldete Mangel.

Aktuell: Reisebeschränkungen wegen Coronavirus

Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) rät das Außenministerium 2020 dringend von allen nicht notwendigen Reisen, insbesondere Urlaubsreisen, ab. Es ist mit Einschränkungen des Flug- und Reiseverkehrs sowie Quarantänemaßnahmen in zahlreichen Ländern zu rechnen.

Die Situation erfordert es, sich immer über den aktuellen Zustand im Zielland und den Bestimmungen Österreichs vor allem hinsichtlich der Rückreise (besteht dann Quarantänepflicht bzw. verpflichtende Vorlage eines negativen Coronatests usw.) beim österreichischen Außenministerium zu erkundigen.

Seit Mitte/Ende Juni 2020 entfallen bei der Einreise nach Österreich Coronavirus-Tests oder Quarantänemaßnahmen für insgesamt 32 Staaten in Europa, ausgenommen sind Schweden, Großbritannien und Portugal. Zudem gibt es für die Lombardei sowie für die Landkreise Gütersloh und Warendorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen partielle Reisewarnungen. (Stand: 7.7.20)

Generell sollte bei Auslandsreisen wegen möglicher Epedemien oder Pandemien immer rechtzeitig die Information eingeholt werden, ob es für die Zielländer Reisewarnungen gibt oder nicht.

Service des Österreichischen Aussenministeriums

Das Außenministerium ist weltweit für Sie da!

Für Notfälle im Ausland: +43-1-90115-4411
Per E-Mail: buergerservice(at)bmeia.gv.at
App für Ihr Smartphone: www.auslandsservice.at

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Quellen:

¹ Weiterführende Links zu den Ministerien (Österreich): www.help.gv.at
² COVID-19 und Reisen (oesterreich.gv.at)
³ Auswärtiges Amt (Deutschland)

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Linktipps

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– Effektiver Sonnenschutz für Kinder
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