Plastische Chirurgie

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Plastische Chirurgie

Häufig wird die plastische Chirurgie mit kosmetischer Chirurgie gleichgesetzt. Dies ist nur insoweit richtig, als die kosmetische Chirurgie ein Teilgebiet der plastischen Chirurgie darstellt.


Die Plastische Chirurgie (griech. plattein – bilden, formen, gestalten) ist eine Chirurgie, die aus funktionellen oder ästhetischen/kosmetischen Gründen formverändernde oder wiederherstellende Eingriffe an Organen oder Gewebeteilen vornimmt. Hauptsächlich beschäftigt sie sich mit dem sichtbaren Teil des Körpers. Das Ziel der Plastischen Chirurgie ist es, die Körperform und sichtbar gestörte Körperfunktionen wiederherzustellen oder zu verbessern.

Während also plastische Operationen vorgenommen werden, um bestimmte Teile des Körpers zu korrigieren, die nicht richtig funktionieren oder einer Rekonstruktion bedürfen, erfolgen kosmetische Operationen auf Wunsch des Patienten, ausschließlich mit dem ästhetischen Zweck, das Aussehen subjektiv zu verbessern.

Das Gebiet der plastischen Chirurgie ist ein viel weiteres. Die plastische Chirurgie wird von folgenden Säulen getragen:

  • Ästhetische Chirurgie
  • Rekonstruktive Chirurgie
  • Verbrennungschirurgie
  • Handchirurgie
  • Mikrochirurgie
  • Chirurgie der peripheren Nerven

Mikrochirurgie, Laserchirurgie und Endoskopie sind methodische Besonderheiten, die in allen Bereichen eingesetzt werden. Keine der vier tragenden Säulen ist entbehrlich. Methodisch ergänzen sich diese Bereiche und bilden das Gesamtgebäude der plastischen Chirurgie.

Schönheitschirurg oder kosmetischer Chirurg sind von den medizinischen Berufsverbänden nicht als Fachgebiete definiert und dürfen von allen in Deutschland tätigen Ärzten ohne entsprechende Fachausbildung angeboten und ausgeführt werden.

Unterschied Schönheitschirurg und plastischer Chirurg

Beachten Sie, dass es sich bei dem Begriff Schönheitschirurg nicht um einen von den Berufsverbänden vergebenen Facharzttitel handelt. Als Schönheitschirurg kann sich praktisch jeder in Österreich oder Deutschland zugelassene Arzt nennen, tatsächlich muss er nicht einmal eine chirurgische Ausbildung haben.

Sollte sich also ein Arzt nur Schönheitschirurg oder kosmetischer Chirurg nennen, so ist davon auszugehen, dass er nicht die betreffende Fachausbildung zum “Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie” oder “Facharzt für Plastische Chirurgie” absolviert hat.

Nur Ärzte, die nach dem Medizinstudium eine sechsjährige Weiterbildung und die Facharztprüfung bei der Ärztekammer absolviert haben, dürfen den anerkannten Titel “Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie” oder “Facharzt für Plastische Chirurgie” tragen.

Wer sich innerhalb dieser Gruppe speziell Interesse an der ästhetischen Chirurgie hat, kann Kurse zur Qualitätssicherung bei der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie absolvieren.

Weitere umfassende Informationen zum Thema finden Sie hier: Österreichische Gesellschaft für plastische Chirurgie

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