Der Mutter-Kind-Pass – zum Schutz von Mutter und Kind

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Der Mutter-Kind-Pass gilt als wesentliche Errungenschaft in der modernen Gesundheitspolitik

Die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen dienen der Früherkennung gesundheitlicher Risiken, der rechtzeitigen Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen und Erkrankungen, sowie der Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes. Mögliche Störungen in der Entwicklung können somit rechtzeitig erkannt und die Chancen auf Besserung und Heilung erhöht werden.


Was ist der Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass umfasst die zeitliche Regelung von Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind. Der Mutter-Kind-Pass begleitet die werdende Mutter über die Geburt bis zum Ende des vollendeten vierten Lebensjahres des Kindes. Er dient der gesundheitlichen Vorsorge von Schwangeren und Kleinkindern.

Wie bekommt man wo einen Mutter-Kind-Pass?

Einen Mutter-Kind-Pass erhält eine werdende Mutter in Österreich ab der Feststellung ihrer Schwangerschaft – spätestens bis zur 16. Schwangerschaftswoche – vom zuständigen Frauenarzt, vom Hausarzt oder von Schwangerenberatungsstellen. Auch in Sanitätsabteilungen der Bezirkshauptmannschaften, in den Gesundheitsämtern der Magistrate, in Ambulanzen von Geburtenabteilungen in Krankenhäusern, ist der Mutter-Kind-Pass erhältlich. In Österreich hat jede schwangere Frau, egal ob In- oder Ausländerin, Anspruch auf den Mutter-Kind-Pass.

Achtung: “Nicht krankenversicherte Frauen müssen sich vor Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Gebietskrankenkasse, die für den Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen!”

Was enthält der Mutter-Kind-Pass?

Darin werden die Ergebnisse von Vorsorgeuntersuchungen sowohl während der Schwangerschaft, als auch in den ersten Lebensjahren des Kindes dokumentiert, wie Verlauf der Geburt, die Daten des Neugeborenen und in Folge die Untersuchungsergebnisse des Kinderarztes.

Untersuchungen

“Bis zur Geburt des Kindes werden alle relevanten Daten zur Gesundheit der Mutter wie z.B. Blutgruppe, Eisen- und Zuckergehalt im Blut, Untersuchungsergebnisse für Erb- und Immunschwächekrankheiten (HIV, Röteln, Toxoplasmose) etc., zum Zustand des Kindes wie z.B. Lage, Gewicht, Größe etc. und der voraussichtliche Geburtstermin eingetragen.”

Folgende Untersuchungen sind während der Schwangerschaft vorgesehen:

  • Gynäkologische Untersuchung bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche (SSW) einschließlich Laboruntersuchung
  • Gynäkologische Untersuchung in der 17. – 20. SSW (inkl. interne Untersuchung)
  • Ultraschall-Untersuchung in der 18. – 22. SSW
  • Gynäkologische Untersuchung in der 25. – 28. SSW (inkl. Laboruntersuchung)
  • Gynäkologische Untersuchung in der 30. – 34. SSW (inkl. Ultraschall)
  • Gynäkologische Untersuchung in der 35. – 38. SSW

Für Kinder sind folgende Untersuchungen vorgesehen:

  • 1 Untersuchung des Kindes in der 1. Lebenswoche (inkl. Hüftultraschall)
  • 1 Untersuchung des Kindes in der 4. – 7. Lebenswoche (inkl. orthopädischer Untersuchung)
  • 1 Untersuchung des Kindes im 3. – 5. Lebensmonat
  • 1 Untersuchung des Kindes im 7. – 9. Lebensmonat (inkl. HNO-Untersuchung)
  • 1 Untersuchung des Kindes im 10. – 14. Lebensmonat (inkl. Augenuntersuchung)
  • 1 Untersuchung des Kindes im 22. – 26. Lebensmonat (inkl. Augenuntersuchung beim Facharzt)
  • 1 Untersuchung des Kindes im 34. – 38. Lebensmonat
  • 1 Untersuchung des Kindes im 46. – 50. Lebensmonat
  • 1 Untersuchung des Kindes im 58. – 62. Lebensmonat

Geschichtliches

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 in Österreich eingeführt, das Untersuchungsprogramm seither immer wieder erweitert. Unmittelbar nach Einführung stand noch die Verringerung der Säuglingssterblichkeit im Vordergrund – seit der Einführung konnte die Säuglingssterblichkeit von über 20 auf etwas 5% gesenkt werden -, heute ist vor allem auch die Früherkennung von Fehlentwicklungen ein Schwerpunkt.

Als in Österreich noch Geburtenbeihilfe bezogen werden konnte, war die Einhaltung aller vorgesehenen Mutter-Kind-Pass Untersuchungen die Voraussetzung für die Auszahlung. Als die Geburtenbeihilfe 1996 abgeschafft wurde, nahm die Zahl der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen deutlich ab. Aus diesem Grund wurde 1997 die Auszahlung eines Mutter-Kind-Pass-Bonus von 145,40 Euro eingeführt.

“Seit 2002 gilt die Regelung, dass bei Nichteinhaltung der ersten zehn vorgesehenen Untersuchungen das Kinderbetreuungsgeld ab dem 20. Monat um die Hälfte gekürzt wird.” Der Bonus ist durch diese Änderung weggefallen.

Daten und Fakten, Ansprüche und Nachweise

Alle vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass Untersuchungen müssen bis zum Ende des 18. Lebensmonats des Kindes durchgeführt und nachgewiesen werden, um das volle Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.

Werden eine oder mehrere Untersuchungen nicht oder verspätet durchgeführt, sowie Nachweise der Untersuchungen bei der Krankenkasse nicht eingereicht, hat dies eine Halbierung des Kinderbetreuungsgeldes zur Folge.

[nicer]

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Linktipps

– babycenter.at: Der Mutter-Kind-Pass
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– Fragen an den Kinderarzt

– Baby-Corner: Alle Themen im Überblick

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