Stevia zugelassen: EU erlaubt natürlichen Süßstoff in Lebensmitteln

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Stevia als Süßstoff in der EU erlaubt

Es war ein sehr langes Prüf- und Zulassungsverfahren, doch nun können die Fans des Alternativ-Süßstoffes Stevia (auch bekannt als Süßkraut oder Zuckerblatt) aufatmen. Dieser Tage wurde das aus dem subtropischen Kraut gewonnene Süßungsmittel von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Verarbeitung in Lebensmitteln zugelassen. Der aus der Pflanze gewonnene Natursüßstoff Steviolglycosid ist um ein Vielfaches süßer als Zucker, komplett kalorienfrei und zudem für Diabetiker geeignet.



Trotz der zahlreichen Vorteile, die Stevia gegenüber herkömmlichem Haushaltszucker und künstlichen Süßstoffen aufweist, war der Einsatz als Lebensmittel im EU-Raum bisher verboten. Zwar konnten die Pflanzen in Österreich über den Gartenhandel bezogen werden, auch Extrakte waren erhältlich, der Verkauf durfte allerdings nur als Badezusatz erfolgen. Dieser Umstand verärgerte viele Konsumenten, denn Süßstoffe aus Stevia haben eine lange Verwendungsgeschichte in zahlreichen Ländern, darunter Japan und Paraguay, und sie sind in vielen weiteren Ländern einschließlich der USA, Kanada, Mexiko, Korea, Taiwan, China, Russland, Argentinien, Australien und Neuseeland zur Verwendung zugelassen.

In Südamerika, wo das Kraut 1887 von Moises Giacomo Bertoni erstmals klassifiziert wurde, wird Stevia rebaundiana Bertoni, so der volle Name, traditionell als Süßstoff verwendet, allerdings findet die Pflanze und die daraus gewonnenen Produkte auch Verwendung in der Medizin, als Würzmittel und auch als Kosmetikbestandteil. Dennoch war Stevia in Europa wegen angeblicher Nebenwirkungen nicht als Lebensmittel zugelassen, weshalb selbst Experten die mächtige Zuckerlobby hinter diesem Vorgehen vermuteten.

Nachdem die JECFA (Joint Expert Committee on Food Additives), eine Abteilung der Weltgesundheitsorganisation WHO, bereits vor Jahren die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestätigt hatte, schloss sich nun die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dieser Ansicht an und erteilte Stevia in der EU die Zulassung. Das natürliche Süßungsmittel soll bereits Anfang Dezember im österreichischen Handel erhältlich sein.

Zugelassene Süßstoffe in der EU

Neben dem natürlichen Süßstoff der Stevia-Pflanze sind in der Europäischen Union neun Süßstoffe als unbedenklich eingestuft und zugelassen: Acesulfam-Kalium (Zusatzstoffbezeichnung E-950), Aspartam (E-951), Aspartam-Acesulfam-Salz (E-962), Cyclamat (E-952), Saccharin (E-954), Sucralose (E-955), Thaumatin (E-957), Neohesperidin-Dihydrochalcon (E-959) und Neotam (E 961). Die künstlichen Stoffe schmecken zwischen 30 (Cyclamat) und 13 000 (Neotam) Mal süßer als Zucker, die natürlichen Hauptinhaltsstoffe der Steviablätter, die sogenannten Stevioside, sind bis zu 300 Mal süßer als normaler Haushaltszucker.

Stevia: Vorteile in der Wirkung, Nachteil im Geschmack?

Die ernährungsphysiologischen Eigenschaften machen Stevia rebaudiana Bertoni als Zuckerersatz besonders interessant, denn Stevia und die für den süßen Geschmack zuständigen Glykoside enthalten keine Kalorien und beeinflussen den Blutzuckerspiegel nicht, sie gelten als geeignetes Süßungsmittel bei Diabetes, Zucker- und Sorbitunverträglichkeit und verursachen im Gegensatz zu Rüben- und Rohrzucker auch keine Karies und sind damit unschädlich für die Zähne.

Auch die Kocheigenschaften des rein natürlichen Produktes sind sehr konsumentenfreundlich, denn die Blätter der Pflanze können ohne weitere Verarbeitung verwendet werden, sie können gekocht werden und sind bis zu einer Temperatur von 200 °C stabil. Aufgrund der starken Süßkraft ist der Verbrauch sehr gering, außerdem wirkt Stevia als Geschmacksverstärker.

Der Eigengeschmack von Stevia unterscheidet sich wesentlich von jenem von Zucker und ist stark von Zusammensetzung, Konsistenz und Temperatur der Speisen oder Getränke abhängig. Die Süße von Steviaprodukten entfaltet sich grundsätzlich etwas zeitverzögert, dafür hält der Süßgeschmack länger an. Viele Konsumenten vergleichen den Geschmack eher mit jenem von künstlichen Süßstoffen, doch insgesamt zeigt sich bei Befragungen, dass die Geschmacksnote höchst subjektiv bewertet wird und das Urteil darüber sehr unterschiedlich ausfällt.

Stevia seit Dezember 2011 frei im Handel erhältlich

Seit Dezember 2011 darf das Süßungsmittel nach Angaben der Interessenvertretung Stevia Council in Joghurts, Müslis, Getränken, Schokolade und anderen Süßigkeiten verwendet werden. Außerdem wird Stevia künftig als Süßstoff in Form von getrockneten Blättern, als Tabs, Pulver und Flüssigextrakt erhältlich sein. Coca-Cola und sein Lieferant Cargill haben bereits neue Produkte angekündigt, von denen einige in Frankreich schon im kommenden Jahr auf den Markt kommen sollen.

Nach dem Hype: süß aber auch bitter

Stevia (auch als Honigkraut oder Zuckerblatt bekannt), aus deren Blättern und Stängeln eine sehr süße Substanz hergestellt werden kann, die, genau wie Birnendicksaft, Ahornsirup, Apfelsirup, Melasse oder Zuckerrübensirup, eine Alternative zu Zucker bildet hat einen Nachteil: es schmeckt auch bitter. “Der bittere Beigeschmack der Steviolglycoside entsteht, indem die Glycoside die beiden Bittergeschmacks-Rezeptortypen auf der menschlichen Zunge aktivieren”, erklärt Anne Brockhoff vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung.

Aufgrund dieser neuen Forschungserkenntnisse soll diese – zumeist als negativ empfundene – Geschmacksnote mittels züchterischer Maßnahmen und Aufreinigung bei der Gewinnung der Stevia-Produkte eliminiert werden.

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Linktipps

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