Standardimpfungen für Babys

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Kinderimpfungen

Ob und gegen wieviele Krankheiten Babys geimpft werden müssen, ist bisweilen Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der Schulmedizin und alternativer Ansätze. Wir wollen Ihnen in Folge einen Überblick über die Standardimpfungen für Babys und Kleinkinder geben.


DIPHTERIE

Die Diphtherie ist keine “Kinderkrankheit” mehr, auch Erwachsene sind gefährdet, da bei ihnen der lmpfschutz meist unvollständig oder gar nicht vorhanden ist.

Die Impfung gegen Diphtherie ist für alle in Österreich lebenden Personen empfohlen und ist im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten.

Zur Verhütung dieser Infektionskrankheit sollten Sie bei Ihrem Kind also eine Grundimmunisierung (gesamt 3 Impfungen – jeweils eine im 3., 5. und 11.–12. Lebensmonat) und ab dem 6. Lebensjahr eine Wiederimpfung durchführen lassen. Im Schulalter wird die Kombinationsimpfung Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio im 7.– 9. Lebensjahr wiederholt.

Um die Schutzwirkung zu erhalten, sind regelmäßige Auffrischungsimpfungen notwendig.

Später sind also in etwa zehnjährigem Abstand regelmäßig Auffrischimpfungen, möglichst in Kombination mit den Tetanusimpfungen, notwendig.

HAEMOPHILUS INFLUENAE B (HIB)

Hib-Infektionen nahmen vor Einführung der Impfung 1990 in Industrieländern weltweit zu, besonders in kinderreichen Familien, in Kindergärten und Kinderkrippen. Die häufigsten durch das Hib-Bakterium ausgelösten Krankheiten sind die Meningitis (Hirnhautentzündung) und die Epiglottitis (Kehldeckelentzündung), aber auch Otitis media (Mittelohrentzündung), Arthiitis (Gelenkentzündung) und sogar Sepsis können vorkommen.

Da Hib in zunehmendem Maße Resistenzen gegen Antibiotika entwickelt, ist eine Therapie manchmal schwierig. Die beste Methode, dieser Erkrankung zu begegnen, ist daher eine vorbeugende Impfung aller Kinder ab dem 3. Lebensmonat. Die Impfung ist sehr gut verträglich. Harmlose Nebenwirkungen wie Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle sowie leichtes Fieber treten sehr selten auf.

KEUCHHUSTEN

Der Keuchhusten gehört zu den gefährlichsten Infektionskrankheiten des Säuglingsalters. Von 1975 bis 1991 war die Keuchhustenimpfung wegen ihr angetasteter Komplikationen nur noch für Kinder in bestimmten Risikosituation empfohlen. Heute jedoch rät die Ständige Impfkommission (STIKO) wieder, alle Kinder ab dem 3. Lebensmonat gegen Keuchhusten zu impfen.

Neueste Untersuchungen zeigen, dass die nach der Keuchhustenimpfung aufgetretenen Erkrankungen nicht auf die Impfung zurückzuführen sind, sondern andere Ursachen haben. Die Krankheiten wären auch ohne Impfung aufgetreten. Seit einiger Zeit stehen neue, sog. “azellulare” Impfstoffe gegen Keuchhusten zur Verfügung. Diese Impfstoffe führen seltener zu Fieber oder Rötung und Schwellung an der Einstichstelle als die “Ganzkeimimpfstoffe”.

KINDERLÄHMUNG (POLIOMYELITIS)

Die Kinderlähmung ist eine akute Infektionskrankheit, bei der es durch den Befall des Zentralnervensystems zu Lähmungen kommen kann. Seit der Einführung der Schluckimpfung im Jahr 1962 ist die Erkrankungshäufigkeit von 2.000 bis 4.000 Fällen im Jahr auf weniger als zehn Erkrankungen jährlich zurückgegangen, und diese sind aus anderen Ländern eingeschleppt worden.

Diese günstige Situation kann nur bestehen bleiben, wenn die Schutzimpfungen regelmäßig durchgefuhrt werden, um das erneute Ausbrechen dieser gefährlichen Infektionskrankheit zu verhindern. Alle Kleinkinder sollten drei Schluckimpfungen in den ersten beiden Lebensjahren erhalten (Grundimmunisierung).

Mit zehn Jahren folgt dann eine Auffrischimpfung. Weitere Auffrischimpfungen sind auch im Erwachsenenalter in etwa zehnjährigem Abstand sinnvoll, vor allem vor Reisen in den Süden, da in vielen Ländern die Kinderlähmung noch häufig vorkommt und für Ungeimpfte die Gefahr der Ansteckung gegeben ist.

MASERN

Die Masern werden auch heute häufig als harmlose Kinderkrankheit angesehen, obwohl sie teils durch schwerwiegende Komplikationen belastet sind. Die gefährlichste ist die Gehirnentzündung mit einer Sterblichkeit von mehr als 20 Prozent. Als häufige Komplikationen kommen Mittelohrentzündung und Lungenentzündung vor, die vor allem für Kleinkinder bedrohlich sein können.

Durch Impfungen sind diese schweren Krankheitsfälle zu vermeiden. Die Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Kombinationsimpfung ist eine Routine-Impfung, die einmal ab dem 15. Lebensmonat und zum zweiten Mal ab dem sechsten Lebensjahr auf dem Plan steht. Diese zweite Impfung ist unbedingt notwendig, denn es gibt einige Kinder, die nach der ersten Impfung Abwehrstoffe bilden. Sie dient also dazu, alle eventuell noch vorhandenen Impflücken zu schließen.

MUMPS

Die Gefahr der Mumpsinfektion liegt, wie bei vielen sogenannten Kinderkrankheiten, in den möglichen Komplikationen. Bei etwa 10 bis 15 Prozent der Infektionen kommt es zu einer Hirnhautentzündung.

Wenn die Mumpserkrankung nach der Pubertät auftritt, gewinnen andere Komplikationen an Bedeutung: Bei Jungen kommt es häufig zu einer einseitigen, seltener zu einer doppelseitigen Hodenentzündung mit der Gefahr einer späteren Unfruchtbarkeit.

Kinder ab dem 15. Lebensmonat sollten gegen Mumps geimpft werden; am besten als Kombinationsimpfung mit dem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff. Ab dem 6. Lebensjahr ist eine Wiederimpfung empfehlenswert.

RÖTELN

Komplikationen im Verlauf einer Rötelninfektion sind sehr selten. Gefürchtet sind die Röteln allerdings, wenn sie in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft auftreten. Die Gefahr der Schädigung des heranwachsenden Kindes ist in diesem Fall sehr groß.

Es kann zu schweren Augenschäden bis hin zur Blindheit, zu Taubheit, Herzmißbildungen und geistigen Schäden kommen. Durch rechtzeitig durchgeführte Rötelnschutzimpfungen können Sie diese schweren Schäden verhindern. Alle Kleinkinder ab dem 15. Lebensmonat (Jungen und Mädchen) sollten gemeinsam mit der Masern-Mumps-Impfung gegen Röteln geeimpft werden, außerdem alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr.

Mädchen erhalten zusätzlich vor Eintritt der Pubertät eine Impfung, unabhängig davon, ob sie bereits als Kleinkinder gegen Röteln geimpft wurden. Allen Frauen, bei denen ein Kinderwunsch besteht, und bei denen die Immunitätslage gegen Röteln ungeklärt ist, wird empfohlen, ihre Röteln-Antikörper kontrollieren zu lassen.

Falls keine ausreichenden Röteln-Antikörper nachweisbar sind, lassen Sie sich rechtzeitig vor einer geplanten Schwangerschaft (mindestens 3 Monate vorher) gegen Röteln impfen.

TETANUS (WUNDSTARRKRAMPF)

Der Erreger des Tetanus kommt in Schmutz, Erde sowie menschlichen und tierischen Fäkalien vor. Voraussetzung für eine Infektion ist eine – wenn auch nur geringfügige – Verletzung der Haut oder Schleimhaut.

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind ab dem 3. Lebensmonat, gemeinsam mit der Impfung gegen Diphtherie und Keuchhusten, gegen Tetanus geimpft wird. Auch im späteren Lebensalter ist eine Grundimmunisierung möglich. Auffrischimpfungen sind alle zehn Jahre erforderlich, im Verletzungsfall früher.

TUBERKULOSE

Die Tuberkulose kann insbesondere im Säuglings- und Kleinkindesalter zahlreiche Komplikationen nach sich ziehen. Säuglinge sind gegenüber einer Ansteckung mit Tuberkulose besonders gefährdet. Daher wird empfohlen, die Impfung gegen Tuberkulose bei Kindern in besonders gefährdeten Lebensbereichen durchzufahren.

Einer erhöhten Ansteckungsgefahr sind Kinder ausgesetzt in deren engerem Lebensraum eine an ansteckender Tuberkulose erkrankte Person lebt, und Neugeborene, deren Eltern aus Gebieten mit erhöhtem Tuberkulose-Risiko kommen.

WER BERÄT UND FÜHRT DIE IMPFUNG DURCH ?

Gesundheitsämter und niedergelassene Ärzte/Ärztinnen beraten und informieren. Viele der hier genannten Impfungen führen die Gesundheitsämter zu festgesetzten Impfterminen kostenlos durch. Auch die niedergelassenen ärzte/ärztinnen können alle durchführen.

Welche Impfungen direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden können, und in welchen Fällen eine Kostenbeteiligung möglich ist, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Impfungen nach den Vorschriften des Arbeitsschutzes und nach den Unfallverhütungsvorschriften, zum Beispiel für Jäger zum Schutz gegen die Tollwut oder medizinsches/ zahnmedizinisches Personal zum Schutz gegen Hepatitis B, fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitgebers.

[Stand: 2013]

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