Mobbing im Internet – was tun gegen Cyber-Mobbing?
Egal ob Cyber-Mobbing oder Cyber-Bullying, die Begriffe beschreiben alle dasselbe: Es geht um Mobbing im Internet.
Das bedeutet unterschiedliche Arten von Bedrängung, Nötigung, Diffamierung oder Belästigung anderer Menschen beziehungsweise Firmen finden auf elektronischem Weg statt.
Cyber-Mobbing – Artikelübersicht:
- Wie funktioniert Mobbing im Internet?
- Typische Opfer von Mobbing im Internet
- Internet Mobbing anhand typischer Symptome erkennen
- Was tun gegen Cyber-Mobbing?
- Täter unterschätzen mögliche Folgen
- Linktipps
Genau genommen umfassen Bezeichnungen wie Cyber-Mobbing sämtliche Formen von Mobbing im Internet, die über Chatrooms, Instant Messaging beziehungsweise vereinzelt auch über mobile Telefone initiiert werden. Hier erfahren Sie, alle wichtigen Details zum Thema Mobbing im Internet.
Wie funktioniert Mobbing im Internet?
Neben beleidigenden Aktivitäten gehört zum virtuellen Mobbing auch der Diebstahl von Identitäten im Internet. Mithilfe diese können Dritte unter dem Deckmantel einer falschen Identität beleidigt oder gar betrogen werden.
Mittlerweile wird beispielsweise ein Großteil falscher Geschäfte über das Internet getätigt. Aufgrund der quasi unkalkulierbaren Bandbreite als auch Reichweite zählt Mobbing im Internet heute zu einer der heftigsten Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung neuer Medien, inklusive dem Internet, entstehen.
Als sich das Mobbing im Internet noch in den Kinderschuhen befand, gehörte es vor allem in den schulischen Bereich. Hier erfolgten Veröffentlichungen von Bildern beziehungsweise Videos von Schülern oder Lehrern im Internet. Heute spitz sich Cyber-Mobbing unter Schülern insofern zu, als dass neue Medien viel mehr Spielraum und Angriffsfläche bieten. Beispielsweise bieten sich hierzu Videoportale oder gar soziale Netzwerke hervorragende an.
Bereits im Jahr 2010 konnte circa ein Viertel der Nutzer dieser Medien von selbst erhaltenen Bedrohungen oder Beleidigungen berichten. Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten ist mit einer akuten Zunahme dieser Umstände weiterhin zu rechnen. Nicht ohne Grund schließt sich diesen Daten sofort die Frage nach dem Warum an. Schlussendlich liegt die Antwort jedoch auf der Hand.
Schließlich nutzen Täter im Internet ihre Anonymität oftmals grenzenlos aus. Ihre Taten werden nicht beziehungsweise erst sehr spät sozial beantwortet. Entsprechend müssen sie sich nicht mehr verantwortlich für ein unangemessenes Verhalten fühlen.
Sozialwissenschaftler betonen in diesem Zusammenhang, dass oftmals besonders Jugendlichen dieser virtuellen Versuchung nicht widerstehen können. Im öffentlichen, realen Alltag stehen sie ständig unter sozialer Kontrolle.
Aus professioneller Sicht ist dies insofern sinnvoll, als dass Heranwachsende in diesem Alter erst noch lernen müssen, mit eigenen Gefühlen wie Aggressionen und Freude nachhaltig umzugehen. Im Gegensatz zum realen Leben können sie sich diesbezüglich im Internet selbst austoben, ohne der oftmals als lästig empfundenen Kontrolle seitens der Eltern oder Aufsichtspersonen.
Typische Opfer von Mobbing im Internet
Studien zeigen, dass virtuelle Opfer von Mobbing oftmals genau jene Kinder sind, die auch im realen Alltag häufig unter Mobbing leiden. Oftmals bietet ihr eigenes Aussehen – Übergewicht oder Untergewicht – einen Anhaltspunkt hierfür. Das grundsätzliche Problem bei Mobbing im Internet ist, dass es keine Rolle spielt, ob Kinder und Jugendliche beispielsweise Erfahrung im Bereich Konfliktlösungsstrategien haben.
Ebenso unwichtig wird die Tatsache, ob Mobbing Opfer im realen Leben Freunde haben oder eben nicht. Vielmehr verfügen Opfer von Mobbing im Internet über typische Eigenschaften wie beispielsweise eine gar zu übertriebene Angepasstheit.
Auch leiden Kinder, die sich vorrangig an erwachsenen Vorbildern orientieren häufig unter Cyber-Mobbing. Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler, die kaum eigene Ideen präsentieren und eher den Interessen der großen breiten Masse folgen.
Für Mobbing Opfer ist es empfehlenswert, professionelle Hilfe anzunehmen. In Abhängigkeit vom Schweregrad der Störung kann eine adäquate Therapie zwischen ein und drei Monaten dauern.
Stationäre Aufenthalte sind nur dann indiziert, wenn Opfer von Mobbing im Internet nicht mehr in die Schule, zur Ausbildung beziehungsweise auf Arbeit gehen können. Ebenso ist dieses Behandlungssetting genau dann zu wählen, wenn eine begründete Gefahr besteht, dass sich die Opfer von Mobbing selbst beziehungsweise andere in eine bedrohliche Situation bringen können.
Zum ersten Behandlungsziel gehört es, den heranwachsenden Patienten ein Comeback in einem angenehmen sozialen Umfeld zu ermöglichen. Grundsätzlich kann es jedoch in keinem Fall ausgeschlossen werden, dass Patienten, unabhängig vom Alter, auch Langzeitschäden davontragen können.
Internet Mobbing anhand typischer Symptome erkennen
Mobbing im virtuellen Raum kann das Verhalten von Opfern stark beeinträchtigen. Als ernst zu nehmende Anzeichen gelten folgende Verhaltensveränderung beziehungsweise Gedanken:
- anhaltender Stress
- psychische Probleme unterschiedlicher Art
- Suizidgedanken
Selbstmordgedanken zählen quasi zu den heftigsten Symptomen von Mobbing im Internet. Diese hängt damit zusammen, dass Internet Opfer aufgrund ihrer anscheinend verzwickten Lage die Zukunft vermehrt infrage stellen. Auch sehen sie mithilfe des Suizids oftmals den einzigen Ausweg, um der beängstigenden Situation endlich ein Ende zu setzen. Vor allem neigen jedoch weibliche Opfer im Kinder- oder Jugendalter zu psychischen Störungen wie beispielsweise auffälliges Essverhalten oder starker Rückzug. Ebenso häufig kommt es zu einer persistierenden Verweigerungshaltung als auch der kontinuierlichen Schulvermeidung.
Was tun gegen Cyber-Mobbing?
In Österreich gibt der Verein 147 Rat auf Draht – Notruf für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen bereits seit 1987 fundiert Auskunft bei Konflikte mit der Familie, mit Freunden, in der Schule, Leistungsdruck, Ängste, Liebeskummer, Sexualität und Beziehungen. Im Zuge des Erfolgs Sozialer Medien wie Facebook, Instagram, Snapchat & Co. ist Cyber-Mobbing in den letzten Jahren zu einem großen Thema geworden.
Die Besonderheiten von Cyber-Mobbing: Es kann rund um die Uhr erfolgen, erreicht ein großes Publikum und die Täter/innen agieren (scheinbar) anonym. Der Verein hat deshalb folgende Tipps zusammengefasst:
- Antworte niemals auf Nachrichten, die dich belästigen oder ärgern. Ansonsten wird das Cyber-Mobbing meist nur noch schlimmer.
- Sperre und blockiere Nutzer/innen, die dich belästigen! In den meisten Sozialen Netzwerken, Foren und Messenger-Diensten können unerwünschte Personen gesperrt werden. Nutze dieses Angebot, denn du musst dich mit niemandem auseinandersetzen, der dich belästigt. Wenn du mit Anrufen oder Nachrichten belästigt wirst, kannst du deine Handynummer ändern lassen.
- Bewahre die Nachrichten auf! Du musst die Nachrichten nicht lesen, sie sind aber ein guter Beweis dafür, dass du belästigt wurdest. Solche Beweise helfen dir, wenn du Unterstützung suchst oder die Belästigungen melden möchtest. Mache Screenshots von Fake Profilen oder Hass Gruppen.
- Rede darüber! Wenn du Probleme hast, dann sprich mit Erwachsenen, denen du vertraust (Eltern, Geschwister, Cousin/e, Lehrer/in, Nachbar/in, Tante/Onkel, …). Kostenlose und anonyme Telefonhilfe erhältst du bei 147 Rat auf Draht (Tel. 147 ohne Vorwahl).
- Melde Probleme. Nimm Belästigung und anstößige Inhalte nicht einfach hin sondern informiere den Betreiber der Webseite. Vorfälle, die illegal sein könnten, solltest du melden.
Sperre den Absender. Du kannst in fast jedem sozialen Netzwerk unerwünschte Personen blockieren. - Schütze deine Privatsphäre! Sei vorsichtig, welche Angaben du im Internet machst. Deine persönlichen Daten (E-Mail-Adresse, Wohnadresse, Handynummer oder private Fotos) könnten von anderen gegen dich verwendet werden. Achte insbesondere darauf, deine Zugangsdaten geheim zu halten und sichere Passwörter zu verwenden.
- Kenne deine Rechte! Wenn du es nicht erlaubst, darf niemand Fotos von dir ins Internet stellen, die dich bloßstellen. Außerdem darf dich niemand vor anderen verspotten oder beleidigen. Cyber-Mobbing ist strafbar und kann für den/die Täter/in rechtliche Folgen haben.
- Vertraue dir! Wichtig ist, dass du an dich selbst glaubst und dir nichts von anderen einreden lässt. Lass nicht zu dass andere versuchen dich oder jemand anderen fertig zu machen und mach auch du niemand anderen fertig!
Internet Mobbing: Täter unterschätzen mögliche Folgen
Europäischen Studien zur Folge geben rund 40 Prozent der virtuellen Täter an, lediglich einen kleinen witzigen Streich veranlasst zu haben. Interessanterweise sind Auswirkungen auf betroffene Opfer nur in einem verschwindend geringen Umfang bekannt.
Experten gehen laut Umfragen davon aus, dass circa 15 Prozent aller Täter selbst schon einmal Opfer von Mobbing im Internet war. Das typische Profil virtueller Täter zeichnet sich durch ein ähnliches Alter wie die Opfer aus.
Ähnlich wie bei Tätern des nicht virtuellen Lebens sind zudem starke narzisstische Nuancen zu beachten. Diese gehen einher mit Machtgedanken, um andere Menschen zu beherrschen- Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer Gründe, welche dem Täter letztendlich in seine Rolle geradezu hineinzwängen.
Teilweise geschieht dies aus Angst, selbst zu einem Opfer von Mobbing im Internet zu werden. Oftmals hat aber auch die berühmte Langeweile ihre Hände mit im Spiel. Täter haben keine Herausforderungen zu meistern und beleidigen deshalb Beiträge, Fotos oder Ähnliches von anderen. Nicht zuletzt spielt auch das Thema Anerkennung und Prestige unter Gleichaltrigen eine Rolle. Wer dazugehören möchte, muss unmittelbar mitmachen.
Cyber-Mobbing ist aber weit mehr als ein „dummer Streich“ oder ein Kavaliersdelikt!
Seit 1.1.2016 ist Cyber-Mobbing in Österreich als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert (§ 107c StGB “Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems”).
Weitere wichtige Gesetzesregelungen im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) im Zusammenhang mit Cyber-Mobbing:
Nötigung (§ 105 StGB)
Was verboten ist: Jemand anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.
Beispiel: Person A droht Person B, Nacktfotos zu veröffentlichen, sollte B nicht noch weitere Nacktfotos schicken.
Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB), „Anti-Stalking-Gesetz“
Was verboten ist: Das beharrliche Verfolgen einer Person über einen längeren Zeitraum hinweg, z. B. durch wiederholtes SMS-Schicken oder Anrufe, die unerwünscht und unangenehm sind, unter Verwendung ihrer Daten Waren im Internet bestellen, Dritte dazu anstiften, unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen.
Beispiel: Person A schickt, obwohl B es nicht will, jeden Tag 50 SMS. Person A bestellt immer wieder im Namen von B Waren im Internet.
Üble Nachrede (§ 111 StGB)
Was verboten ist: In Gegenwart einer dritten Person jemandem den Vorwurf einer verächtlichen Gesinnung oder Eigenschaft zu machen oder ihn eines unehrenhaften Verhaltens zu beschuldigen.
Beispiel: Person A beschuldigt Person B in einem öffentlichen Forum des Betruges, da sie angeblich bei Prüfungen geschummelt habe.
Beleidigung (§ 115 StGB)
Was verboten ist: In der Öffentlichkeit eine Person zu beschimpfen oder zu verspotten.
Beispiel: Person A postet einen öffentlichen Kommentar auf dem Online-Profil von Person B, in dem sie als „Fette Sau“ bezeichnet wird.
Datenbeschädigung (§ 126a StGB)
Was verboten ist: Automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten einer anderen Person zu verändern, zu löschen oder sonst unbrauchbar zu machen.
Beispiel: Person A löscht mit voller Absicht Daten am Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone von Person B.
Kreditschädigung (§ 152 StGB)
Was verboten ist: Das Behaupten von unrichtigen Tatsachen, wenn dadurch das Fortkommen der Person gefährdet wird.
Beispiel: Person A bezichtigt unrichtigerweise Person B in einem öffentlichen Forum, dass diese andere Schulkolleg/innen bedroht hätte, damit Person B von der Schule verwiesen wird.
Erst denken, dann klicken.
Pornografische Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB)
Was verboten ist: Herstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildern mit sexuellem Fokus von unter 18-Jährigen.
Beispiel: Person A verbreitet via Handy anzügliche Fotos der 15-jährigen Person B. Die 13-jährige Person C veröffentlicht auf ihrem Online-Profil intime Fotos von sich selbst.
Verleumdung (§ 297 StGB)
Was verboten ist: Jemand anderen einer strafbaren Handlung zu verdächtigen, obwohl klar ist, dass der Vorwurf nicht zutrifft und dieser auf Grund der Verdächtigung der Gefahr einer behördlichen Verfolgung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgesetzt ist.
Beispiel: Person A beschuldigt Person B aus dem Schulbuffet Getränke gestohlen zu
Österreich verhängt Freiheitsstrafe bei Mobbing im Internet
Gelingt es, Tätern von Internet Mobbing in Österreich auf die Spur zu kommen, gilt eine neue Richtlinie seit Anfang 2016. So besteht die Möglichkeit, überführte Täter zu einer Haft von bis zu 12 Monaten zu verurteilen, wenn mindestens eines der nachfolgenden Kriterien zutrifft:
- Opfer wurden in ihre Ehre im Bereich der Telekommunikation verletzt.
- Die Ehre von Opfern wurde durch ein beliebig gewähltes Computersystem verletzt.
- Extrem persönliche (private) Bereiche des alltäglichen Lebens von Opfern wurden verletzt.
Unabhängig von der Freiheitsstrafe werden als Auflage zudem eine adäquate Therapie des Täters veranlasst.
Hinweis: Bis zum 14. Geburtstag gilt man in Österreich als unmündiger Minderjähriger und ist damit nicht strafbar, selbst wenn man gegen ein Gesetz verstößt. Ab 14 Jahre bis zur Volljährigkeit wird betreffend dem Strafausmaß das Jugendstrafrecht angewendet. Jedoch können die Eltern in jedem Fall schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben!
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Quellen:
¹ Cyber-Mobbing: Rat-Auf-Draht Tipps
² Cybermobbing | Kurzfilm (YouTube)
Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)
Linktipps
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