Zungenpiercing | Tattoo & Piercing

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Zungenpiercing

Piercings erfreuen sich nach wie vor steigender Beliebtheit, neben den bereits als “klassisch” zu bezeichnenden Bereichen am Ohr, werden immer häufiger auch andere Körperregionen mit Piercings behübscht.


Bei Piercings im Mundbereich (Zunge, Lippe und Lippenbändchen) ist ein erhöhtes langfristiges Gefahrenpotential für Zähne und Zahnhalteapparat allerdings nicht zu leugnen. Der Schmuckknopf eines Zungenpiercings etwa führt relativ häufig zu Traumatisierungen der zungenwärts gelegenen Zahnhöcker, was durchaus zu Zahnfrakturen und Absterben des Zahnmarks führen kann.

Das Zungenpiercing

Dieses Piercing stellt in vieler Hinsicht eine Besonderheit dar. Es hat mit zwei Wochen die kürzeste Verheildauer und ist zudem die einzige Stelle, an der ein Muskel durchstochen wird.

Der Standard Zungenpiercing ist eine gerade Kugelhantel, meist ohne Farbe. Titanium Piercing Kugelhanteln können aber auch in Farbe eingesetzt werden, allerdings verblassen die Farben dieser Zungenpiercings im Laufe von 1 bis 2 Jahren wegen des Milieus im Mund. Beim Stechen des Zungenpiercings sollte ein Piercing-Stab von mind. 19mm Länge eingesetzt werden, da die Zunge nach dem Stechen immer etwas anschwillt – dies dauert ca. eine Woche.

Danach können auch kürzere Stäbe verwendet werden.Wenn richtig gestochen wird entsteht keine Behinderung beim Sprechen oder Essen durch das Zungenpiercing. Die Ernährung sollte in den ersten Tagen flüssig breiig sein. Auf Milchprodukte sollte für die ersten zwei Wochen zur Gänze verzichtet werden.

Piercingvorgang

Ein Piercing ist durchaus mit einem operativen Eingriff vergleichbar. Prinzipiell gehört das Piercen in die Hand einer Ärztin / eines Arztes oder ausgebildete/n und geprüfte/n PiercerIn. Die Rechtslage ist dahingehend jedoch in Österreich und Deutschland unterschiedlich, weshalb es sich empfiehlt die jeweilige Rechtslage abzuklären, besonders um im Schadensfall eine rechtlich Absicherung zu haben. In Österreich gilt, dass Piercen und Tätowieren laut Gewerbeordnung dem Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) (§ 94 Z 42) vorbehalten sind.

Im eigentlichen Sinne stellt Piercing jedenfalls eine vorsätzliche Körperverletzung dar und ist nur deshalb straffrei, weil die betreffende Person in den Eingriff einwilligt (schriftliche Einverständniserklärung). Der Einwilligung muss eine Aufklärung über die Risken vorausgehen. Unabdingbare Voraussetzung ist die Urteilsfähigkeit des Klienten.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei unter 16-Jährigen müssen die Eltern mitunter beim Piercen sogar anwesend sein.

Der Standard beim Zungenpiercing ist eine gerade Kugelhantel, meist ohne Farbe. Titanium Piercing Kugelhanteln können aber auch in Farbe eingesetzt werden, allerdings verblassen die Farben dieser Zungenpiercings im Laufe von 1 bis 2 Jahren wegen des Milieus im Mund. Beim Stechen des Zungenpiercings sollte ein Piercing-Stab von mind. 19mm Länge eingesetzt werden, da die Zunge nach dem Stechen immer etwas anschwillt – dies dauert ca. eine Woche.

Führen Sie niemals Piercings selbst durch!

Selbstversuche beim Piercing sind höchst gefährlich und unter keinen Umständen durchzuführen da sie ein enormes Gesundheitsrisiko darstellen.

Rechtlicher Hinweis

In Österreich muss die zu piercende Person 14 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Piercing innerhalb von 24 Tagen verheilt.

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Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)

Linktipps

– Nachsorge beim Piercing
– Was tun bei Nickelallergie?
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