Unfälle mit Silvesterkracher und Feuerwerk

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (9 Bewertungen, Durchschnitt: 3,78 Sterne von 5)

Unfälle mit Silvesterkracher und Feuerwerk

Kracher, Böller, Feuerwerksraketen – das neue Jahr will entsprechend begrüßt werden. Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkohol, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörpern an Kinder, fehlerhafte Feuerwerkskörper, Witterungseinflüsse, selbstproduzierte Knallkörper, illegale Böller sowie Rowdytum mit Feuerwerkskörpern führen aber jährlich zu zahlreichen Unfällen mit Personen- und Sachschäden.


Zu Silvester wird vielerorts das neue Jahr mit Feuerwerkskörpern begrüßt. Ursprünglich diente das Abbrennen von Feuerwerkskörpern dem Vertreiben von bösen Geistern, die das neue Jahr bedrohten. Auch heute erfreut sich das Silvesterfeuerwerk steigender Beliebtheit, weniger, um böse Geister zu vertreiben, sondern mehr, um sich an den farbenprächtigen pyrotechnischen Effekten zu erfreuen. Um das zu Ende gehende Jahr gebührend zu feiern, gehört für viele Leute das Feuerwerk um Mitternacht dazu.

Dabei verletzen sich allerdings jährlich rund einige hundert Menschen durch unsachgemäße Bedienung. Verbrennungen der Hände, Augenverletzungen und Schalltraumata sind in erster Linie Folgen manch explosiver Feier. Besonders Kinder und Jugendliche sollten über mögliche Gefahren aufgeklärt werden, denn pro Jahr endet für 200 Kinder in Österreich die Silvesternacht in der Notaufnahme.

Unfälle mit Feuerwerkskörpern; Personenschäden & Sachschäden

Die Unfälle und Verletzungen mit bzw. durch Feuerwerkskörper werden hinsichtlich der Schwere und ihrer Dauerfolgen seit Jahren unterschätzt. Allein der Lärmpegel von Feuerwerkskörpern erreicht bis zu 170 Dezibel, das ist die mehrfache Lautstärke eines Düsenjets. Eine Erhebung der AK-Konsumentenberatung in Salzburg ergab ca. 125 Verletzte zu Silvester 2000/2001 und 90 bis 100 Verletzte 2001/2002, dies allein im Bundesland Salzburg.

Es handelte sich dabei um durch Feuerwerkskörper Verletzte, die entweder in Krankenanstalten (ambulant oder stationär) oder durch den ärztlichen Notdienst behandelt werden mussten. Erstmals vor Silvester 2002/2003 gab es durch Univ. Prof. Dr. med. Klaus Albegger von der HNO-Landesklinik Salzburg konkrete Zahlen: Seiner Einschätzung nach tragen 1.000 Österreicher alljährlich schwere Hörschäden von Silvestern-Knallern davon. Die Zahlen sind nach wie vor konstant hoch.

Dabei verletzen sich in Österreich Jahr für Jahr etwa 300 Personen so schwer, dass sie nach einem Unfall nochmals zur Nachbehandlung ins Krankenhaus müssen. Über 85 Prozent dieser Unfälle ereignen sich in den Stunden rund um Silvester.

Hörschäden und Verbrennungen häufigste Verletzungsarten beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern

Besonders die Augen, Ohren und Hände sind bei Verletzungen durch Feuerwerks- bzw. Knallkörper in Mitleidenschaft gezogen. Verbrennungen, Augenverletzungen und Schalltraumata sind die Folge manch explosiver Feier. Fazit: Im Umgang mit Pyrotechnik ist Vorsicht geboten, besonders alkoholisierte Menschen und Kinder sollten von derartigem “Spielzeug” ferngehalten werden!

Schwerhörigkeit entsteht durch eine irreversible Zerstörung der empfindlichen Hörzellen im Innenohr. Neben der Zivilisationserscheinung Lärm sind es vor allem Diabetes, Komplikationen einer Mittelohrentzündung, ein Hörsturz aufgrund von Durchblutungsstörungen des Innenohrs, Medikamente oder Knalltraumen, die zum frühzeitigen Hörverlust beitragen. Das Fundament für eine Hörstörung kann leider schon in der Kindheit oder Jugend gelegt werden. Spielzeug, wie z. B. Knallblättchen-Pistolen, Schreckschusspistolen oder Silvesterknaller können den empfindlichen Hörapparat von Kindern dauerhaft schädigen.

Zehn Prozent der Verletzten haben aber nicht nur einen durch ein Knalltrauma verursachten Innenohrschaden, sondern zusätzlich auch noch Risse im Trommelfell beziehungsweise im Bereich der Gehörknöchelchen. Dies kann unter Umständen zu einer lebenslangen Behinderung führen.

Gefahrengruppe Kinder

“Die häufigsten durch Knallkörper hervorgerufenen Verletzungen betreffen die Hände. Denn Kinder halten die Kracher oft so lange in der Hand, bis der Knallkörper explodiert”, sagt der Leiter des Institutes “Sicher Leben”, Rupert Kiesser. Einer der Gründe für diese Tatsache: Das Hinauszögern des Werfens der Kracher gilt oft als Mutprobe.

Die daraus entstehenden Verletzungen reichen von einfachen Verbrennungen bis zu Brüchen der Finger. Der Bruch eines oder mehrerer Finger ist meistens die Folge des Haltens von mehreren Krachern auf einmal. Durch die herumfliegenden Glassplitter kann es zu sehr schlimmen Verletzungen kommen, die im schlimmsten Fall zum Verlust des Augenlichtes führen können.

Eine weitere Ursache für die nicht unbeträchtliche Zahl der Augenverletzungen ist der Umgang mit den Knallkörpern selbst. 70 Prozent der Verletzungen sind darauf zurückzuführen, dass die Kinder die Kracher zu nahe am Auge halten. Wenn der Feurwerkskörper dann zu früh oder überraschend explodiert ist das Malheur passiert, erzählt Michael E. Höllwarth, Vorstand der Universitätsklinik für Kinderchirurgie Graz. Augenverletzungen müsssen auf jeden Fall vom Facharzt behandelt werden, denn selbst bei für Laien geringfügig aussehenden Verletzungen kann es schon durch kleinste Teile zu einer Verletzung der Hornhaut kommen.

Sicherheitstipps Feuerwerkskörper

Damit der gute Euro nicht umsonst verpulvert und Silvester ein Knaller ohne Verletzungen wird, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps für die Handhabung von Feuerwerkskörpern sowie einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zusammengestellt:

  • Nie in Richtung von Menschen werfen oder schießen, sondern nur auf einsehbaren, freien Plätzen. Besondere Rücksicht auf kleine Kinder (Kinderwagen!) und alte Menschen nehmen!
  • Bitte beachten Sie die Ruhezone vor Spitälern und Pflegeheimen!
  • Knallkörper, Raketen und dgl. nur im Freien verwenden.
  • Entzünden Sie Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen (z. B. Teller). Halten Sie eventuell ein Glas Wasser zur Sicherheit bereit.
  • Bedenken Sie vor allem, dass Haustiere unter den Knallern besonders leiden. Unkontrollierte Fluchtreaktionen können auch Menschen gefährden (z. B. Pferde).
  • Knallkörper keinesfalls in geschlossenen Behältern detonieren lassen: Höchste Verletzungsgefahr durch Splitter! Kracher nur anreiben, nie mit Feuerzeug anzünden (kann Explosion in der Hand auslösen)!
  • Witterungs- und Umgebungsbedingungen beachten (Windverhältnisse, nahe gelegene Gebäude, Brennbarkeit der Umgebung)!
  • Raketen: Abschuss aus fest verankerten Röhren (ev. Flaschen), Führungsstab darf nie fixiert sein; nie abschießen, wenn offene Fenster oder brennbares Material (Stroh und dergleichen) in der Flugbahn liegen könnten!
  • Blindgänger frühestens nach fünf Minuten wieder angreifen und entsorgen, keine weiteren Zündversuche, nie daran basteln! Keine defekten Produkte verwenden: Raketen mit abgebrochenem Führungsstab fliegen unkontrolliert. Produkte nur einzeln verwenden, nie bündeln, da die Explosionswirkung steigt!
  • Niemals Kinder und alkoholisierte Menschen mit den Feuerwerkskörpern allein lassen!
  • Zuseher sollten genügend Sicherheitsabstand einhalten!

Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich gibt es bei den pyrotechnischen Gegenständen vier Klassen. Die Einteilung erfolgt nach dem Gewicht des Sprengpulvers (Treibsatz):

  • Klasse I: Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen oder Knallerbsen unter drei Gramm. Sie sind relativ ungefährlich und dürfen das ganze Jahr verkauft werden, sogar an Kinder. Kennzeichnung “Schwarz”.
  • Klasse II: Kleinfeuerwerke wie Raketen bis 100 Meter Steighöhe, “Piraten”, Kanonenschläge, Chinaböller oder Feuerräder unter 50 Gramm. Die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren ist generell verboten, also nicht nur den Händlern, sondern auch Eltern oder anderen Erwachsenen. Kennzeichnung “Grün”.
  • Klasse III: Mittelfeuerwerke bis 250 Gramm, etwa Wirbelraketen oder Blitzknallbomben. Abgabe nur gegen Vorlage einer behördlichen Erlaubnis zum Abbrennen. Kennzeichnung “Blau”.
  • Klasse IV: Großfeuerwerke über 250 Gramm. Abgabe nur gegen Vorlage einer behördlichen Erlaubnis, etwa für Feuerwerker. Kennzeichnung “Rot”.

Erste Hilfe bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Unfall gekommen sein, so gilt bei Verbrennungen, dass zunächst umgehende Kühlung (fließendes Wasser, nasse Lappen, Kühldauer unter Umständen bis zu einer Stunde) das Wichtigste ist.

Hier die wichtigsten Tipps zur Ersten Hilfe bei Unfällen mit Böllern und Feuerwerkskörpern:

  • Verletzte Person aus dem Gefahrenbereich bergen. Vorsicht vor eventuell noch nicht explodierten Böllern und Raketen. Eigenschutz vor Fremdpersonenschutz.
  • Sicherung der Vitalfunktionen (Atmung, Puls), ggf. stabile Seitenlage (bei bewusstlosen aber atmenden Personen) bzw. Beginn der Reanimation bei Atem-/Herzstillstand (Herzmassage!)
  • Alarmierung Rettungswagen/Notarzt (Tel. 144 bundesweit über Fest- und Mobilnetz). Notfalls anwesende Passanten/Zuschauer in die Aktion mit einbeziehen um Erste Hilfe Maßnahmen fortzuführen. Alarmierung einhalten:
  • – Wer ruft an?
    – Was ist passiert?
    – Wer ist verletzt/welche Art der Verletzung liegt vor/war bzw. Zustand des Patienten.
    – Wo liegt der Unfallort?

  • Bei der verletzten Person bleiben, beruhigen. Bei Schockzeichen (Blässe, Kaltschweißigkeit, Desorientierung, eingetrübte Bewusstseinslage) Einnehmen der Schocklage (Beine hochlagern, warm halten).
  • Bei abgelegenen Örtlichkeiten und in großen Menschenmengen einen Helfer am Ort als Einweiser für die Rettungskräfte abstellen.

Weitere Informationen für die richtige Erstversorgung bei Verletzungen erhalten Sie hier Erste Hilfe.

————–

Quelle:

¹ Institut Sicher Leben
² Dr. med. Tom Engelhardt (FF Hambrücken)

--------------------------

Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)

Linktipps

– Das Auge – Aufbau & Funktion
– Alle Notrufnummern auf einen Blick
– Erste Hilfe bei kleinen Wehwehchen
– Hörtests für Kinder
– Kindersicherheitstipps

Das könnte Sie auch interessieren …