Patientenanwalt: Der Patient und seine Rechte
Die Wiener Patientenanwaltschaft ist eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Wiener Gesundheits- und Spitalsbereich. Sie wird nicht nur von Patienten, sondern auch von Ärzten in Anspruch genommen.
Ihre Tätigkeit dient der Stärkung und Position der Patienten im Gesundheitsbereich, der weiteren Verbesserung des Verhältnisses zwischen Patienten und allen Gesundheitsdiensten, sowie der notwendigen allgemeinen Bewußtseinsbildung am Wege zu einem integrierten Gesundheitssystem in Wien.
Die Zuständigkeit umfaßt daher:
– Krankenanstalten
– Pflegeheime
– Rettung und Krankenbeförderung
– Dienste im Gesundheitsbereich
– Freipraktizierende ärzte
– Apotheken
– Dentisten
– Hebammen
Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Wiener Patientenanwaltschaft nicht wirksam; der Wiener Patientenanwalt und seine Mitarbeiter unterliegen jedoch der vollen Amtsverschwiegenheit. Kosten und Abgaben sind bei der Inanspruchnahme der Wiener Patientenanwaltschaft nicht zu entrichten. Die Funktionen eines Rechtsanwaltes übt der Wiener Patientenanwalt nicht aus. Er kann daher niemanden vor Gerichten oder Behörden vertreten.
Wiener Patientenanwaltschaft
Schönbrunner Straße 108/Eingang Sterkgasse
1050 Wien (Mo. – Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr)
Telefon: 587 12 04
FAX: 586 36 99
Mail: post@wpa.wien.gv.at
Web: Internet: www.wien.gv.at/gesundheit/wppa/
Am Ende dieses Artikels finden Sie die Patientenanwaltschaft für ihr Bundesland.
Die Tätigkeit der Wiener Patientenanwaltschaft ist entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sehr umfangreich und vielfältig:
- Behandlung von Beschwerden
- Prüfung von Anregungen
- Aufklärung von Mängeln oder Mißständen, sowie die Abgabe von Empfehlungen zur Abstellung derselben
- Erteilung von Auskünften
- Beratung und Information
– über das Wiener Gesundheits- und Spitalswesen, sowie deren sachgemäße Inanspruchnahme
– über Patientenrechte, deren Anwendung und Durchsetzung
– zu allen Fragen in Zusammenhang mit dem Pflegegeld
– über Hauskrankenpflege und Soziale
- Dienste – Vermittlung
– bei Meinungsverschiedenheiten zw. Patienten und Gesundheitsdiensten
– in Versicherungsangelegenheiten
– in Pflegegebühren- und Honorarfragen
- Hilfestellung
– zu außergerichtlicher Schadensregulierung
– bei Patientenschäden im Zusammenhang mit medizinischer Betreuung
– bei der Bewältigung organisatorischer Probleme
- Zusammenarbeit
– mit den Sozialversicherungsträgern
– mit den privaten Versicherungsanstalten
– mit den gesetzlichen Vertretungen der freien Berufe (Kammern, Innungen)
– mit der Pharmaindustrie
– mit allen medizinischen Selbsthilfegruppen
Patientenanwaltschaft für ihr Bundesland:
Burgenland
Hartlsteig 2, 7000 Eisenstadt
Tel: 02682 / 600 21 70
Fax: 02682 / 600 21 71
Mail: post.patientenanwaltschaft@bglv.gv.at
Web:www.Patientenanwalt Burgenland
Kärnten
St. Veiter Straße 47, 9020 Klagenfurt
Tel: 0463 / 572 30
Fax: 0463 / 538 231 95
Mail: patientenanwalt@ktn.gv.at
Web: www.patientenanwalt-kaernten.at
Niederösterreich
Tor zum Landhaus, 3109 St. Pölten
Tel: 02742 / 90 05 155 75
Fax: 02742 / 90 05 156 60
Mail: post.ppa@noel.gv.at
Web: www.patientenanwalt.com
Oberösterreich
Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: 0732/7720-14215
Mail: ppv.post@ooe.gv.at
Web: www.ooe.gv.at
Salzburg
Sigmund-Haffner-Gasse 18/3, 5020 Salzburg
Tel: 0662 / 80 42 20 30
Fax: 0662 / 80 42 32 04
Mail: patientenvertretung@salzburg.gv.at
Web: www.patientenvertretung.salzburg.at
Steiermark
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
Tel.: 0316/877-3350
Fax: 0316/877-4823
Mail: ppo@stmk.gv.at
Web: www.gesundheit.steiermark.at/
Tirol
Anichstraße 35, 6020 Innsbruck
Tel: 0512 / 504 50 70
Fax: 0512 / 504 50 70
Mail: patientenvertretung@tirol.gv.at
Web: www.Patientenvertretung Tirol
Vorarlberg
Marktplatz 8, 6800 Feldkirch
Tel: 05522 / 815 53
Fax: 05522 / 815 53 15
Mail: anwalt@patientenanwalt-vbg.at
Web: www.patientenanwalt-vbg.at
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Linktipps
– Behörden & Beratung zum Thema Gesundheit in Österreich
– Ratgeber: Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?
– Das große Geschäft mit Patientendaten
– Behörden & Recht: Ärztekammer
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