CBD in Österreich – die rechtliche Lage beim Bezug von Cannabidiol

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CBD in Österreich - die rechtliche Lage beim Bezug von Cannabidiol

Seit Jahrtausenden wird die Hanfpflanze als Arzneimittel verwendet und findet heute noch in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) aufgrund ihrer vielen natürlichen Substanzen Anwendung. Mit dem relativ neu entdeckten Cannabinoid Cannabidiol (CBD), kommen auch bei uns immer mehr Einsatzmöglichkeiten der Cannabispflanze in Betracht.


CBD-Öl – Artikelübersicht:

Dies haben auch viele Hersteller von CBD Produkten wie CBD Öl oder CBD Liquid erkannt und bringen beinahe täglich neue Angebote auf den Markt.

Wie ist es rechtlich um CBD in Österreich bestellt?

Die Cannabinoide in der Hanfpflanze bergen immer noch rechtliche Unsicherheiten. Lange Zeit waren Cannabinoide wie THC und Cannabidiol (CBD) generell verboten. Heutzutage unterliegen sie unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen:

• Arzneimittelgesetz
• Suchtmittelgesetz
• Regelungen im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln und kosmetischen Produkten

In Österreich dürfen aufgrund dieser Regelungen folgende Medikamente von einem Arzt verschrieben werden:

• Dronabinol
• Nabiximils
• Nabilon

Reines CBD ist in Österreich verboten und weder als Medikament noch als Nahrungsergänzungsmittel (mit Ausnahmen) zugelassen. Zusätzlich ist es in Österreich nicht erlaubt CBD mit einer positiven Wirkung auf die Gesundheit zu bewerben. Dieses sogenannte Beratungsverbot wird jedoch von vielen Anbietern im Internet umgangen.

2018 wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in Österreich mittels Erlass rechtliche Klarheit zu schaffen. Doch dieser richtet sich nur an die Behörde selbst und beseitigt nur bedingt Unklarheiten betreffend den Umgang mit CBD. Der Wortlaut:

„Wie schon bisher sieht das BASG CBD-Produkte die entsprechend als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden ausgelobt werden als Präsentationsarzneimittel. Bei Kenntnis einer entsprechenden Auslobung wird das BASG amtswegig tätig und startet ein Ermittlungsverfahren“ – Diese Regelung ist bis heute in Kraft! (Stand: April 2020).

Die Rechtslage bleibt also mehr als unübersichtlich, denn auch ein ministerieller Erlass kann bestehende Gesetze und EU-Normen nicht aushebeln (Rechtsgrundsatz: “Ober sticht Unter”). Was bleibt ist die Hoffnung auf ein baldiges höchstgerichtliches Urteil.

Bis dahin ist es für Hersteller jedenfalls nicht ratsam, CBD als Nahrungsmittel, kosmetisches Produktoder gar als gesundheitsfördernd zu bewerben und so gekennzeichnet in den Verkauf zu bringen. Die meisten Hersteller haben daher die Verpackungen dahingehend adaptiert und bieten CBD daher als Aromaprodukte an. Somit liegt es am Verbraucher, wenn dieser es zweckentfremdet nutzt. Fast ist man geneigt zu sagen: eine österreichische Lösung zur Umgehung vermeintlicher Rechtsordnung. In diesem Fall allerdings durchaus verständlich und nachvollziehbar, da man hier seitens des Gesetzgebers eher von Rechtsunordnung sprechen muss.

Bis zu der Verordnung wurden auch in Österreich CBD als Nahrungsergänzungsmittel verkauft. So war es den Herstellern möglich mit wertvollen Inhaltsstoffen für die Gesundheit zu werben und eine Dosierungsanleitung zu platzieren, was beim Verbraucher einen medizinischen Bezug suggeriert. Im Internet gibt es CBD Öl zu kaufen, das weiterhin als Nahrungsergänzungsmittel beworben wird. Allerdings wäre das für Österreich untersagt, bis auf die Gewerbetriebenden, die über die Zulassung ihrer Produkte über verfügen. Diese gibt es auch in Österreich.

CBD Produkte mit einem THC Wert unter 0,3 % bleiben dennoch weiterhin legal in Österreich. Sie dürfen nur nicht als Lebensmittel oder als Kosmetik bezeichnet werden.

Im Graubereich liegt allerdings die Herstellung von Hanfblütenextrakten. Laut Suchtmittelverordnung dürfen CBD Produkte nur aus ganz bestimmten Nutzhanfpflanzen gewonnen werden, die in der EU als solche zugelassen sind. Der Gehalt von 0,3 % THC darf vor, während oder nach dem Produktionsprozess nicht überschritten sein, um daraus nicht einen leicht oder wirtschaftlich rentablen THC Gehalt in einer zum Missbrauch geeigneten Konzentration zu gewinnen. Kurz gesagt – der Hersteller muss hier die Einhaltung der Grenzwerte garantieren.

Rechtslage von CBD in Österreich zusammengefasst

Für Konsumenten (Stand: April 2020):

  • der Anbau von CBD
  • CBD-Blüten
  • CBD Tee & Kaffee
  • CBD-Öl

sind legal, solange der THC-Gehalt unter 0,3% liegt. Beim Anbau ist zudem darauf zu achten, dass die Hanfpflanzen nicht blühen – unabhängig von der Sorte. Sobald die Pflanzen blühen, sind sie jedoch illegal, jedenfalls wenn der THC-Gehalt üner 0,3% liegt.

Für Hersteller und Verkäufer (Stand: April 2020):

Komplizierter ist die Situation für die Hersteller und den gewerblichen Handel:

  • der Anbau von CBD ist legal für Landwirte mit Registrierung. Allerdings nur für EU-Nutzhanf nach Kriterienkatalog.
  • CBD-Blüten sind als Aromablüten legal, nicht legal als Nahrungsergänzung oder Kosmetikum.
  • CBD Tee & Kaffee sind auch für Hersteller, Vertrieb und Shops legal, solange der THC-Gehalt kleiner als 0,3% ist
  • für CBD-Öl gilt ähnlich wie bei den Blüten: als Aromaprodukt ist es mit dem Zusatz “nicht zum Verzehr geeignet”, lega, solange der THC-Gehalt unter 0,3% liegt. Als Nahrungs-Ergänzungsmittel und Kosmetikprodukt ist es nicht zugelassen und daher illegal.

CBD im Straßenverkehr

Grundsätzlich ist das Autofahren in Österreich nach (ordnungsgemäßem) Konsum von CBD-Produkten erlaubt. Die Einnahme oder Nutzung von CBD ist jedenfalls für Straßenverkehrsteilnehmer nicht gesetzlich verboten. Bei Drogentests wird nicht CBD angezeigt, sondern der (illegale) Wirkstoff THC.

Da aber fast alle CBD-Produkte zumeist auch kleinste Mengen THC enthalten, ist entscheidend, dass bei einem allfälligen Drogentest der nachgewiesene Wert unter der gesetzlichen Strafrichtlinie liegt. Bei sachgemäßer Nutzung von CBD-Öl, -Tee und -Salben ist deren THC-Gehalt so niedrig, dass ein Drogentest üblicherweise kein THC nachweisen kann.

Wer CBD Öl, CBD Kapseln oder CBD Liquid konsumiert sollte sich dennoch bewusst sein, dass in den Produkten auch immer geringe Mengen an THC enthalten sein können. Es kann bei einer Verkehrskontrolle also durchaus zu einem echten Problem werden, wenn CBD (und damit auch THC) in Übermaß zugeführt wurde.

Denn in Österreich sind selbst kleine im Blut nachgewiesene Mengen von THC strikt verboten, auch wenn diese keinen Rausch auslösen.

Das Mitführen der Produktverpackung und den Kundenbeleg für das konsumierte CBD Produkt ist bei einer Kontrolle sicher nicht verkehrt, einen garantierten Schutz vor Bestrafung bietet es aber nicht, da die Behörden nicht glauben müssen, dass das bei einem Drogentest festgestellte THC im Test „nur” auf die legal erworbenen CBD Produkte zurückzuführen ist. Hier wird sicherlich immer auch die festgestellte Menge THC im Blut relevant sein.

Vermeintliche Einsatzgebiete im Gesundheitsbereich

Die kaum psychoaktive Substanz der Cannabispflanze hat pharmazeutisch gesehen dennoch eine große Bedeutung. Die zugeschriebenen Wirkungen von Cannabidiol, kurz CBD:

• entkrampfend
• entzündungshemmend
• angstlösend
• schmerzlindernd

Ein weiterer großer Bereich – die antipsychotische Wirkung – steht noch zur Diskussion und wird aktuelle erforscht.

Gänzlich unseriös wird es, wenn behauptet wird, dass Cannabis oder Cannabisprodukte wie CBD, Heilung von Krebs bewirken könnten. Denn dafür gibt es überhaupt keine wissenschaftlichen Belege, die Studienlage dazu ist mehr als überschaubar, die wissenschaftliche Aussagekraft generell äußerst gering.

Das Fachportal medizin-transparent.at der Cochrane Österreich am Department für Evidenzbasierte Medizin und Evaluation an der Donau‑Universität Krems konnte jedenfalls in drei großen wissenschaftlichen Datenbanken überhaupt keine entsprechenden Studien mit menschlichen Probanden finden. (Stand Okt. 2019)

Untersuchungen an Zellen und Tieren gibt es zwar, doch selbst wenn diese Hinweise darauf liefern, dass Cannabisprodukte wie Cannabidiol bei Krebs eventuell günstig wirken könnten, wäre eine Schlussfolgerung für die Wirkung beim Menschen vermessen.

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Quellen:

¹ CBD und THC am Steuer – Führerscheinentzug in Österreich!? (Dr. Lorenz Kirschner, Rechtsanwalt für Straf- und Führerscheinrecht in Wels)
² Cannabis-Produkte wie Cannabidiol (CBD) keine Wundermittel gegen Krebs
³ Cibdol

Update 23.11.2020 >> EuGH-Entscheidung: CBD kein Suchtmittel – Hanfbranche atmet auf

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Fotohinweis: Bild von cytis auf Pixabay.com; Fotomontage: Herz As Media

Linktipps

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