Zahnzusatzversicherungen – für wen sie sich lohnen
Versicherungskonzerne sind kreativ bei der Entwicklung immer neuer Krankenversicherungen. Zahnzusatzversicherungen sind so eine spezielle Form, bei der die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ersetzt werden. Doch lohnt das?
Früher oder später braucht sie jeder – eine Zahnbehandlung. Denn auch an unseren Zähnen nagt der Zahn der Zeit. Dabei gilt es zu entscheiden, welche Behandlungen man bevorzugt und welche Materialien zum Einsatz kommen sollen. Doch vor allem ist die Kostenfrage ein paar Überlegungen wert.
Zahnzusatzversicherungen – Artikelübersicht:
- Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung
- Die Zahnzusatzversicherung in Österreich – nicht ganz einfach
- Welche Kosten trägt die GKV in Österreich bei Zahnbehandlungen
- Fazit
- Linktipps zum Thema
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten nicht allumfassend. Einige Ausgaben werden ganz, andere nur teilweise übernommen und wieder andere muss man gänzlich selbst tragen. Wann und für wen ist eine Zahnzusatzversicherung also sinnvoll?
Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung
Während viele Österreicher, welche sich bester Zahngesundheit erfreuen und selten einen Zahnarzt aufsuchen müssen, der Meinung sind, dass es sich nicht lohnt eine teure Zahnzusatzversicherung abzuschließen, denken andere, die häufiger aufgrund von Zahnproblemen auf dem Zahnarztstuhl sitzen, ganz anders darüber. Und genau für diese Personengruppe lohnt sich die Zusatzversicherung für die Zahnbehandlung – kurz Zahnschutz genannt – auf alle Fälle.
Sicher ist, dass ein nicht allzu gesunder Zahnstatus die Prämie für eine Zahnzusatzversicherung nach oben treibt. Sprich: Je mehr Schäden an Zähnen und Gebiss, umso teurer wird die Versicherung. Auch das Alter des Versicherungsnehmers beeinflusst den Tarif. Dennoch kann das für den Versicherten auf längere Sicht gesehen günstiger, als wenn er im Falle eines Falles die Kosten für ein Zahnimplantat oder das Geld für andere beliebte Materialien selbst bezahlen muss.
Die Zahnzusatzversicherung in Österreich
In Österreich ist es zwar möglich, aber nicht ganz einfach, im Rahmen einer privaten freiwilligen Versicherung eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dabei gibt es nämlich einige Hürden zu nehmen.
Die Sperrfrist
Die sogenannte Sperrfrist besagt, dass es in den ersten sechs Monaten nach Vertragsabschluss dem Versicherten nicht möglich ist, Ansprüche geltend zu machen. Mit dieser Regelung wollen sich die Versicherungen davor schützen, dass Menschen sich nur aufgrund einer bevorstehenden teuren Behandlung für eine Zusatzversicherung entscheiden, was ja nicht ganz abwegig ist, denn warum sonst sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Aus diesem Grund und weil es oft zu ganz dummen Zufällen kommt, wo eben gerade in der Sperrfrist ein Unfall passiert und man eine aufwendige Zahnbehandlung benötigt, erschließt sich vielen Menschen der Sinn dieser Regelung nicht wirklich.
Kombinierte Vertragsabschlüsse
Die nächste Hürde, mit welcher sich die Österreicher konfrontiert sehen, ist die Tatsache, dass in vielen Fällen nur kombinierte Verträge angeboten werden. Oftmals kann eine Zahnzusatzversicherung nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung oder einem ähnlichen Produkt (zum Beispiel eine Sport- und Unfallversicherung) abgeschlossen werden.
In Deutschland gibt es bessere Möglichkeiten und mehr Auswahl für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Allerdings muss man in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichertes Mitglied sein, um so eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Gute Vergleichsmöglichkeiten hierzu findet man online auf seriösen Vergleichsportalen.¹
Welche Kosten trägt die GKV in Österreich bei Zahnbehandlungen
Für Österreich gibt es folgende Regelungen bei der Kostenübernahme einer Zahnbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Zahnersatz
Ähnlich wie in Deutschland übernehmen die Krankenkassen in Österreich nur die Kosten für einen unerlässlichen Zahnersatz inklusive nötiger Reparaturen unentbehrlicher Zahnersatzstücke.
Für einen nur aus ästhetischen Gründen festsitzenden Zahnersatz, wie zum Beispiel Kronen, Brücken, einem Zahnimplantat oder Stiftzähnen, zahlen die Kassen nicht. Ausnahmen bilden medizinische Probleme wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder der Rehabilitation nach polytraumatischen Kieferfrakturen.
In den Ambulatorien der Gebietskrankenkasse in Österreich gibt es für Kronen und Brücken als festen Zahnersatz einen Fixpreis oder Kostenzuschuss für Klammerzahnkronen.
Zahnfüllungen
Für Amalgamfüllungen werden die Kosten übernommen. Möchte man jedoch ein anderes Füllungsmaterial, muss dieses vom Versicherten selbst gezahlt werden. Hierfür erhält er lediglich einen Zuschuss von seiner Krankenkasse – 80 Prozent von der vertraglichen Füllungsposition.
Sind die vertraglich vereinbarten Materialien aus medizinischer Sicht zum Beispiel aufgrund von Allergien nicht verwendbar, wird von der Kasse ein Zuschuss für Plomben und Inlays gezahlt, entsprechend der in der Satzung festgelegten Höhe.
Narkosebehandlung beim Zahnarzt
Nicht in jedem Fall werden die Kosten für eine Narkosebehandlung beim Zahnarzt erstattet, zum Beispiel, wenn man sich unter Narkose einen Zahn ziehen lassen möchte.
Ausnahmen sind:
• Wenn ein Kind sich weigert, mit dem Zahnarzt zusammenzuarbeiten.
• Bei geistigen Behinderungen oder schweren Bewegungsstörungen.
• Bei einer bestätigten Dentalphobie.
• Bei Menschen, für die aufgrund einer organischen Erkrankung örtliche Betäubungsmittel nicht geeignet sind.
• Bei größeren zahnchirurgischen Eingriffen.
Kieferorthopädische Behandlungen
Für kurzfristige Korrekturen mittels kleiner kieferorthopädischer Behelfe bei Zahnfehlstellungen oder zur Sicherstellung des Erfolgs einer vorangegangenen kieferorthopädischen Behandlung gibt es in der Satzung festgelegte Kostenzuschüsse.
Wer sich einer kieferorthopädischen Behandlung mit einem festsitzenden Gerät unterzieht, bekommt in der Regel trotz fehlender vertraglicher Vereinbarungen einen Kostenzuschuss in Höhe von 80 Prozent des Kassenanteils für abnehmbare Geräte.
Fazit
Für alle, die die Lücken bei Nichterstattung bestimmter Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen füllen möchten, kann sich eine Zahnzusatzversicherung durchaus bezahlt machen. Dabei unbedingt abklären, welche Behandlungen Zusatzprodukte für Leistungen beim Zahnarzt im Rahmen einer privaten Krankenversicherung oder Unfallversicherung tatsächlich übernommen werden. Zu Berücksichtigen sind bei einer Zahnzusatzversicherung unbedingt etwaige Selbstbehalte, Leistungsobergrenzen und andere Leistungseinschränkungen (z.B. ausgeklammerte Behandlungen).
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Quellen:
¹ www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com (VDD – Vorsorgedienst Deutschland)
² Konsument.at: Private Zahnversicherungen
³ Leistungen der gesetzlichen Krankenversiicherung in Österreich
Fotohinweis: Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock) + Wolfgang Eckert auf Pixabay.com
Linktipps
– Worauf Sie bei Zahnzusatzversicherungen achten müssen
– Welche Möglichkeiten bietet die kosmetische Zahnheilkunde?
– Klammerprothese, Geschiebe- und Teleskopprothese
– Private Krankenversicherungen im Überblick