Fasching und Alkohol am Steuer: Gefahren, Konsequenzen und Prävention

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Fasching und Alkohol am Steuer: Autounfall

Fotocredit: AdobeStock Montage: Herz As Media

Die Faschingszeit ist eine Zeit der Ausgelassenheit und Feiern, doch sie birgt auch Gefahren, insbesondere wenn es um Alkohol und Straßenverkehr geht.


Neben süßen Krapfen, bunten Girlanden und auffälligen Kostümen gehört für viele zu einer gelungenen Faschingsparty auch das ein oder andere Gläschen Alkohol.

Bälle, Narrensprünge und Faschingsumzüge, überall wird im Februar gefeiert. Mit genügend Alkohol versteht sich.

Während gegen maßvollen Alkoholkonsum prinzipiell nichts einzuwenden ist, sollte man sich nach der Feier auf keinen Fall alkoholisiert ans Steuer setzen – egal ob Auto, Fahrrad oder E-Scooter.

Deshalb ist die Faschingszeit für die Exekutive auch eine besonders arbeitsreiche Zeit, denn, wie auch im Advent, wird während der Karnevalsaison ganz besonders viel Alkohol konsumiert.

Grund genug für die Polizei die Autofahrer durch verstärkte Kontrollen darauf aufmerksam zu machen, dass Alkohol am Steuer nicht nur unverantwortlich ist, sondern die Betroffenen auch finanziell teuer zu stehen kommt.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), ebenso wie die österreichischen Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ möchten durch Aufklärungsarbeit aber dafür sorgen, dass es erst gar nicht so weit kommt.

Alkohol und die Folgen für die Verkehrstüchtigkeit

Mit steigendem Alkoholkonsum nimmt die Selbstüberschätzung zu, während Reaktionsfähigkeit und Konzentration rapide abfallen.

Bereits ab 0,5 Promille ist die Wahrnehmung eingeschränkt, und es kommt vermehrt zu Fehleinschätzungen im Straßenverkehr. Ab 0,8 Promille steigt die Risikobereitschaft um bis zu 80 %, was eine immense Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer bedeutet.

Die Leber benötigt durchschnittlich 1 bis 1,5 Stunden, um die Alkoholmenge eines Standardglases abzubauen.

Wer beispielsweise drei Krügerl (0,5 l Bier) und ein kleines Glas Bier (0,33 l) konsumiert, braucht nahezu 11 Stunden, um vollständig nüchtern zu werden.

Dazu muss mit einem weiteren Irrtum aufgeräumt werden: Kräftige Menschen vertragen nicht automatisch mehr als schmächtigere Personen. Denn der Alkohol verteilt sich nur im Blut, ausschlaggebend für den Promillewert ist daher die Blutmenge, über die sich der Alkohol verteilt, und die ist nicht vom Körpergewicht abängig.

Der Promillewert allein sagt außerdem über den Grad der Beeinträchtigung gar nichts aus. Denn diese ist von vielen Faktoren abhängig, die sich ständig ändern.

So haben Nikotin, Medikamente, körperliche Verfassung, seelische Verfassung oder Art und Menge der vor dem Alkoholkonsum verzehrten Speisen eine nicht berechenbare Auswirkung auf die Beeinträchtigung durch Alkohol.

Es ist daher überhaupt nicht sinnvoll, sich an eine Promillegrenze heran zu trinken.

Und der Abbauprozess lässt sich auch nicht durch Kaffee, kalte Duschen oder frische Luft beschleunigen – das sind Mythen, die leider oft zu fatalen Fehleinschätzungen führen.

Alkohol am Steuer betrifft nicht nur Autofahrer

Nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer, Radfahrer und sogar Fahrer von E-Scootern unterliegen den strengen gesetzlichen Regelungen bezüglich Alkohol am Steuer.

Wer betrunken mit dem E-Scooter fährt, riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern auch hohe Strafen und den Entzug des Führerscheins.

Besonders bei Radfahrern und E-Scooter-Nutzern besteht das Risiko von schweren Kopfverletzungen, da Schutzvorrichtungen wie Helme oft nicht getragen werden.

Gesetzliche Grenzwerte und Strafen in Österreich

Die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer liegt in Österreich bei 0,5 Promille. Für Probeführerscheinbesitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt eine striktere Grenze von 0,1 Promille. Wer diese Werte überschreitet, muss mit folgenden Strafen rechnen:

0,5 – 0,79 Promille: Verwaltungsstrafe zwischen 218 und 3.633 Euro, Vormerkung im Führerscheinregister.
0,8 – 1,19 Promille: Verwaltungsstrafe ab 581 Euro, mindestens ein Monat Führerscheinentzug.
1,2 – 1,59 Promille: Strafe zwischen 872 und 4.360 Euro, mindestens drei Monate Führerscheinentzug.
Ab 1,6 Promille: Strafe von 1.162 bis 5.813 Euro, sofortiger Führerscheinentzug für mindestens vier Monate, Nachschulung und medizinische Begutachtung erforderlich.

Vermeidung von Alkohol am Steuer in der Faschingszeit

Damit die Faschingszeit ein sicheres Vergnügen bleibt, gibt es einige sinnvolle Maßnahmen:

1. Alternative Heimfahrmöglichkeiten planen: Vorab eine Mitfahrgelegenheit organisieren, ein Taxi rufen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
2. Fahrgemeinschaft mit einem nüchternen Fahrer: Eine Person bleibt bewusst alkoholfrei und übernimmt die Fahrt.
3. Übernachtungsmöglichkeiten nutzen: Falls möglich, vor Ort übernachten und erst am nächsten Morgen fahren.
4. Alkoholfreie Alternativen genießen: Viele Veranstalter bieten mittlerweile schmackhafte alkoholfreie Cocktails an.
5. Bewusst Verantwortung übernehmen: Freunde oder Bekannte aktiv darauf hinweisen, dass sie nicht alkoholisiert fahren dürfen.

Die Faschingszeit soll fröhlich, aber sicher verlaufen. Wer Alkohol konsumiert, sollte stets Verantwortung zeigen und keinesfalls ein Fahrzeug lenken. Es gibt immer Alternativen, um sicher nach Hause zu kommen – nutzen wir sie!

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Quellen:

¹ KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) – Alkohol im Fasching bedeutet keine Narrenfreiheit
² RP online – Die Wahrheit über Alkohol am Steuer
³ ÖAMTC – Alkohol am Steuer

[red]

Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)

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Linktipps

– Bier und Gesundheit
– Die Top-Mythen über Alkohol
– Sucht beginnt im Alltag, Prävention auch
– Tipps gegen Kater & Katzenjammer
– Umfrage: Alkoholkonsum in Österreich stagniert auf hohem Niveau

[Verfasst 02/2010, Update: 02/2025]

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