24 Stunden Pflege richtig verstehen

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24 Stunden Pflege richtig verstehen

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Wer selbst nie pflegebedürftig war und auch keine pflegebedürftige Person kennt, weiß nicht viel über die Besonderheiten unterschiedlicher Pflegearten. Bei der Organisation einer 24 Stunden-Pflege sind die Anforderungen an die Angehörigen besonders hoch.


Doch Krankheit, Behinderung oder Alter führen dazu, dass die meisten Menschen doch früher oder später mit dem Thema konfrontiert werden und sich informieren müssen. Hier die wichtigsten Infos über Betreuung zu Hause, 24-Stunden-Betreuung, Betreuungskosten und Förderungen.

24 Stunden Pflege – Artikelübersicht:

Die professionelle 24 Stunden Betreuung von qualifizierten Pflegepersonal zu Hause bzw. bei Angehörigen stellt die aufwendigste Form der Pflege dar. Sie stellt alle Betroffenen vor eine völlig neue Situation, schließlich gewährt man einer fremden Person Zutritt zu seinem persönlichten Lebensumfeld.

Vorteil: diese findet in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt. Somit kann die gewohnte Umgebung weiterhin genossen werden. Die Umstellung fällt leichter und die Betroffenen müssen auch nicht ihr gewohntes soziales Umfeld verlassen. Sowohl Familie als auch Freunde können somit Teil des Alltags bleiben, was wichtig ist, um Einsamkeit zu verhindern.

Oftmals erfordert die Situation eine rasche Organisation einer 24 Stunden Pflege, dabei sind allerdings viele Dinge zu berücksichtigen.

Betroffene, die rasch eine Betreuung für nahestehende Personen zu organisieren haben sind rasch mit der Abwicklung und den damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen überfordert. Wir haben daher die wichtigsten und häufigsten Fragen zur 24h Pflege zusammengefasst.

24-Stunden-Pflege – die wichtigsten Fragen & Antworten

Die gesetzliche Regelung der 24-Stunden-Betreuung wurde in Österreich 2007 im Hausbetreuungsgesetz formuliert.

Sie stellt den Versuch der österreichischen Politik dar, die bis dahin oft illegal durchgeführte Pflege in der Hauskrankenpflege in legale Bahnen zu lenken.

Wann bekommt man 24-Stunden-Pflege, was sind die Voraussetzungen?

Grundsätzlich ist die Voraussetzung bei Bezug von Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 gegeben. Allerdings ist bei Beziehern von Pflegegeld der Stufen 3 und 4 die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung durch die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice von Amts wegen zu prüfen. Beim Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 5 wird in aller Regel von der Notwendigkeit einer solchen Betreuung ausgegangen und eine zusätzliche Prüfung als obsolet angesehen.

Hinweis: Personenbetreuung ist als freies Gewerbe eingestuft. Gewerbliche Betreuer müssen daher keine speziellen Qualifikationen/Ausbildungen nachweisen. Nur für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung der 24-Stunden-Betreuung ist eine Mindestqualifikation Voraussetzung.

Wie viel kostet eine 24 Stunden Pflege im Durchschnitt?

In Österreich liegen die Richtwerte je nach Leistungsumfang zwischen 75.- und 110.- EUR pro Tag. (Stand: 09/2022)

Dazu ist aber zu sagen, dass die Entlohnung auch davon abhängt, in welchem Arbeitsverhältnis die Pfleger stehen.

Denn bei der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gibt es zwei mögliche Arbeitsverhältnisse: eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit.

Im Hausbetreuungsgesetz (HBeG) ist die rechtliche Absicherung der Betreuer und Betreuerinnen und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der 24-Stunden-Betreuung geregelt und gewährleistet.

Arbeitgeber einer unselbständigen Betreuungskraft im Sinne des HBeG kann

  • die zu betreuende Person selbst
  • deren Angehörige oder
  • eine inländische Hilfsorganisation

sein.

Im letzten Fall ist die Betreuungskraft bei einem gemeinnützigen Anbieter (z. B. Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Diakonie, Arbeiter-Samariter-Bund usw.) angestellt.

Was muss bzw. darf eine 24 Stunden Pflege machen?

Der Tätigkeitsbereich von Betreuungskräften ist abhängig von der Qualifikation der Betreuungsperson und davon, ob das Arbeitsverhältnis auf selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit basiert.

Pfleger, die auf der Grundlage des HBeG beschäftigt werden, dürfen Personen in Privathaushalten betreuen und Hilfestellung bei der Haushalts- und Lebensführung leisten:

  • Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten und Botengänge, Sorgen für gesundes Raumklima (Lüften), Betreuung von Pflanzen und auch Tieren sowie Wäsche waschen, bügeln und ausbessern)
  • Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen)
  • Gesellschaft leisten, Konversation führen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten

Sie dürfen aber keine Tätigkeiten durchführen, für die eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) erforderlich ist.

Dazu gehören zum Beispiel Arzneimittel oder Injektionen verabreichen oder Verbände anlegen. Sind neben der Betreuung auch pflegerische Tätigkeiten erforderlich, können diese beispielsweise von mobilen Diensten erbracht werden.

Selbständige Betreuungskräfte müssen über eine Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung (Gewerbe der Personenbetreuung) verfügen.

Nach dem Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz dürfen seit 10. April 2008 auch folgende Tätigkeiten durch Personenbetreuer durchgeführt werden:

• Unterstützung bei der Körperpflege,
• Unterstützung beim An- und Auskleiden,
• Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme,
• Unterstützung bei Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
• Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen.

Sofern diese von Ärzten bzw. Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege an Personenbetreuungskräfte delegiert werden,
zählen auch folgende ärztliche Tätigkeiten zur Betreuung und dürfen von Pflegerinnen und Pflegern durchgeführt werden:

• Verabreichung von Arzneimitteln,
• Anlegen von Verbänden und Bandagen,
• Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen,
• Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
• oder einfache Wärme- und Lichtanwendungen

Welche Förderungen gibt es für die 24-Stunden-Pflege?

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Pflegestufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500.- Euro nicht übersteigt, hat sie – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf eine Förderung.

Für jede unterhaltsberechtigte Angehörige bzw. jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400.- Euro bzw. um 600.- Euro für unterhaltsberechtigte Angehörige mit Behinderung.

Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe zählen nicht zum Einkommen. Auch das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt dabei unberücksichtigt und verhindert daher nicht den Anspruch auf eine Förderung.

Die Förderung kann monatlich bis zu EUR 1.100,- bei unselbständigen Arbeitsverhältnissen oder bis zu EUR 550,- bei Werkverträgen von selbständigen Betreuungskräften betragen

Die Förderhöhe beträgt bei einer Beschäftigung von selbstständigen Betreuungskräften:

  • 275.- Euro pro Monat und Betreuungskraft
  • Maximal 550.- Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften)
  • Bei einer Beschäftigung von unselbstständigen Betreuungskräften liegt die Förderhöhe bei

  • 550.- Euro pro Monat und Betreuungskraft
  • Maximal 1.100 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften)
  • Auf Bundesländerebene können durch Zuschüsse des Landes unter Umständen abweichende Förderungsbedingungen bestehen.

    = Stand 09/2022 =

    Gibt es eine steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten?

    Ja, bei einer “24-Stunden-Betreuung” sind dadurch entstehende Aufwendungen und Kosten (Betreuungskraft, Vermittlungskosten, Arzneimittel, Hilfs- und Pflegemittel usw.) als “außergewöhnliche Belastung” im Folgejahr steuerlich absetzbar.

    Dabei sind gegebenenfalls bezogene steuerfreie Zuschüsse (z.B. Pflegegeld und eine etwaige Förderung der “24-Stunden-Betreuung”) abzuziehen.

    Service: Förderansuchen

    Das Förderansuchen für die 24 Stunden Betreuung ist beim Sozialministeriumservice – der jeweiligen Landesstelle einzureichen.

    Hier der Link zum > Antragsformular für das Förderansuchen 24h Pflege

    Hier der Link zu den einzelnen > Landesstellen des Sozialministeriumservice.

    Der Fonds Soziales Wien listet folgende Partnerorganisationen auf, die medizinische Hauskrankenpflege anbieten:

    FSW – Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH
    Caritas Erzdiözese
    Caritas Socialis
    Hilfswerk
    Diversity Care Wien
    Samariterbund Wien

    Unterschiedliche Pflegevarianten kennen

    Die 24 Stunden Betreuung in den eigenen vier Wänden kann auf zwei Arten notwendig werden: plötzlich oder nach und nach. Plötzlich wird sie gebraucht, wenn es beispielsweise einen Unfall oder eine größere Operation gab. Typischerweise ist sie dann nur temporär nötig und es sind auch jüngere Menschen betroffen.

    Häufig wird eine 24 Stunden Pflege aber einfach mit der Zeit eine Option. Gab es bereits verschiedene Betreuungen – für einige Stunden, tagsüber oder als Notdienst – kann irgendwann eine dauerhafte Pflege nicht mehr ausgeschlossen werden.

    Die Ursachen dafür sind verschieden. Die zwei Top-Gründe sind: eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder das Wegfallen familiärer Unterstützung (z.B. durch Krankheit oder Umzug).

    Besonderheiten der 24 Stunden Pflege

    Das Besondere an der 24 Stunden Betreuung ist natürlich, dass die Umgebung und ein Großteil des Alltags konstant gehalten werden. Der Umzug in ein Pflegeheim ist für viele eine große psychische Belastung. Gerade dann, wenn die Einrichtung weit entfernt ist – weit entfernt kann auch schon bedeuten, dass es ans andere Ende der Stadt geht.

    Denn dann treffen die Pflegebedürftigen nicht mehr ihre gewohnten Nachbarn, kennen ihre Supermärkte nicht mehr und müssen unglaublich viel Zeit für Treffen aufwenden. Die 24 Stunden Pflege in der eigenen Wohnung eliminiert diese Probleme.

    Herausforderungen der 24 Stunden Pflege

    Natürlich ist eine Betreuung zu Hause nicht für jeden geeignet. So müssen den Pflegekräften ein Zimmer und eine angemessene Wohnsituation garantiert werden. Kleinere Wohnungen sind dafür nicht geeignet. Einige Pflegebedürftige hüten ihre Wohnung außerdem so sehr, dass sie sich gegen den Gedanken an eine weitere Person als Mitbewohner wehren.

    Hinzu kommt, dass eine Finanzierung nicht immer einfach ist. Ein Preisvergleich (z.B. zwischen Kräften aus Österreich oder Deutschland im Vergleich zu jenen aus Osteuropa) kann Kosten sparen.
    Allerdings muss natürlich auch erwähnt werden, dass Alternativen wie ein Pflegeheim ebenfalls mit hohen Kosten verbunden sind.

    Anbietersichtung nicht auf die leichte Schulter nehmen

    Der wichtigste Erfolgsfaktor bei einer 24 Stunden Pflege ist die Qualität des Pflegedienstes. Auf keinen Fall sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen diese Sichtung der Anbieter auf die leichte Schulter nehmen. Denn das verspricht langfristig Probleme.

    Ein guter Pflegeservice steht für Fragen zur Verfügung, gibt viele Auskünfte und ist äußerst flexibel. Es wird auf die Chemie zwischen Patienten und Pflegekräften geachtet. Außerdem werden die Pflegekräfte gut unterstützt und bezahlt. Es sollten somit alle Anbieter aus der Region gesichtet werden und auch überregionale Vermittler können interessant sein.

    Achten Sie auf:

    • transparente, exakte und garantieret Kosten
    • Qualifikationsnachweise der Pflegerinnen und Pfleger
    • Einhaltung der Richtlinien des Sozialministeriums
    • Erreichbarkeit rund um die Uhr für Notfälle, auch an Wochenenden und Feiertagen
    • Angebot zur Unterstützung in rechtlichen und Förderungsfragen

    Online gibt es viele Bewertungen (z.B. auf Google). Diese können aber bloß ein erster Hinweis auf die Qualität sein. Danach folgt das persönliche Gespräch, bei dem sich Angehörige und Pflegebedürftige wohlfühlen sollten.

    Ebenfalls interessant: Persönliche Erfahrungsberichte einholen. Ärzte, Freunde, Familienmitglieder, Nachbarn – sehr viele Menschen hatten schon mal Kontakt zu Pflegediensten und können somit positive und negative Erfahrungen weitergeben.

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    Quellen:

    ¹ 24-Stunden-Pflege zu Hause
    ² 24-Stunden-Betreuung (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
    ³ Broschüre 24h Pflege (PDF)

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    Linktipps

    – Ernährungstipps für ältere Menschen
    – Die Anforderungen bei der Pflege von Angehörigen in der Pandemie
    – Fachkräftemangel im Gesundheits- und Pflegebereich
    – Krankenpflege: Wissenswertes über einen Beruf der Zukunft
    – Anreize für Pflegeberufe dringend gesucht
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