Was ist eine Patientenverfügung?

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Was ist eine Patientenverfügung?

Haben Patienten eine Vorstellung davon, wie sie im Falle von schweren Unfällen oder Krankheiten behandelt werden möchten, wird von ärztlicher und juristischer Seite empfohlen eine Patientenverfügung zu verfassen. Dadurch ist es möglich, medizinische Behandlungen im Vorfeld abzulehnen, sollte Kommunikation im schlimmsten Fall nicht mehr möglich sein.


Patientenverfügung – Artikelübersicht:

Ausmaße der Entscheidungsfreiheit

Heutzutage ist es in vielen Fällen möglich, das Leben von leidenden PatientInnen zu verlängern, was jedoch eine eingeschränkte Lebensqualität bedeuten kann. Manche wählen anstelle einer Verlängerung der Behandlung das Beenden von medizinischer Versorgung. Rechtliche Grundsätze können dadurch jedoch nicht umgangen werden und die Wirksamkeit der Verfügung endet, sobald wissenschaftliche Erkenntnisse gewünschte Vorgehensweisen entkräften. Es gilt das österreichische Patientenverfügungsgesetz.

Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patientenanwalt spricht über die Definitionen und mögliche Kosten von beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügungen.

Patientenverfügung – Interview mit Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patientenanwalt

 

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Patientenverfügung – Interview mit Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patientenanwalt über die wichtigsten Patientenrechte.

Anmerkung: Was ist eine Patientenverfügung?

Dr. Bachinger: Eine Patientenverfügung ist die Vorwegnahme des Patientenwillens für eine Situation, wo er selbst nicht mehr entscheiden kann. Wenn man sich das als Bild vorstellen will, ist die Patientenverfügung eigentlich eine Kommunikationsbrücke in jenen Situationen, wo aktuell eigentlich keine Kommunikation mehr möglich ist.

Inhalt einer Patientenverfügung ist, das man für die Zukunft bestimmte, konkret genannte medizinische Behandlungen ablehnt. Das erfordert ein gewisses Beschäftigen des Betroffenen oder des Patienten mit zukünftigen Situationen und auch mit dem fachlichen Umfeld.

Anmerkung: Entstehen Kosten beim Errichten einer Patientenverfügung?

Dr. Bachinger: Es können bei der Errichtung von verbindlichen Patientenverfügungen Kosten entstehen. Nämlich dann, wenn der Arzt das als Privatleistung abrechnet, was durchaus rechtlich möglich ist, weil es ja keine Kassenleistung ist. Es gibt hier Empfehlungstarife von der Ärztekammer, die so etwa 80 bis 90 Euro pro angefangene halbe Stunde betragen.

Der zweite Schritt bei den verbindlichen Verfügungen ist dann, dass man zu einem rechtskundigen Beruf gehen muss. Patientenanwaltschaft, Rechtsanwalt oder Notar. Bei Rechtsanwalt und Notar kostet es natürlich auch etwas, bei den Patientenanwaltschaften kostet es nichts. Also Kosten, die bei den verbindlichen Patientenverfügungen entstehen können, sind ist die ärztliche Beratung mit geringen Kosten. Das kann man also nicht umgehen.

Anmerkung: Was ist der Unterschied zwischen einer beachtlichen und einer verbindlichen Patientenverfügung?

Dr. Bachinger: Der wesentliche Unterschied ist derjenige, dass bei der verbindlichen Patientenverfügung die abgelehnte Maßnahme in Zukunft wirklich auch so unterlassen werden muss, wie das der Patient gesagt hat. Weil das natürlich eine rechtlich-verbindliche Vorgabe ist, muss auch bei dieser Art der Patientenverfügungen vorher eine ärztliche Beratung durchgeführt werden. Bei der beachtlichen Patientenverfügung braucht man die ärztliche Beratung gesetzlich vorgegeben nicht. Ich würde sie trotzdem empfehlen, aber der Gesetzgeber fordert es nicht. Dafür ist dem Arzt nachher aber auch ein größerer Interpretationsspielraum gegeben.

Anmerkung: Kann ich mit der Patientenverfügung die aktive Sterbehilfe fordern?

Dr. Bachinger: Es gibt bei den Patientenverfügungen auch rechtliche Grenzen. Und eine rechtliche Grenze ist die aktive, direkte Sterbehilfe. Wenn man es direkt auf den Punkt bringen will: Ein todkranker Patient, der vielleicht sehr große Schmerzen hat, fordert: „Bitte her Doktor, geben Sie mir doch die Giftspritze um mein Leiden zu beenden.“

Diese Forderung wäre ungesetzlich und rechtswidrig und dürfte der Arzt auch gar nicht erfüllen. Es gibt in Europa Länder, wo aktive, direkte Sterbehilfe erlaubt ist, beispielsweise die Niederlande. Dort ist eine andere kulturelle Entwicklung gewesen, in Österreich ist es jedoch eindeutig verboten.

Anmerkung: Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Dr. Bachinger: Wenns es darum geht, zukünftige Entscheidungen zu treffen, gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten oder zwei Modelle für die Patienten. Sie können eine Patientenverfügung machen oder eine Vorsorgevollmacht. Bei der Patientenverfügung bestimmt der Patient selbst, welche Maßnahmen in Zukunft unterlassen werden und bei der Vorsorgevollmacht bestimmt der Patient einen Vertreter, der in der Zukunft für ihn dann diese Entscheidung treffen soll.

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Linktipps

– www.patientenverfuegung.or.at
– Stiefkind Patientenverfügung – nur 4% der Österreicher haben eine
– Patientenanwalt: Der Patient und seine Rechte
– Ratgeber: Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?
– Gendermedizin – geschlechtsspezifische Medizin
– Anreize für Pflegeberufe dringend gesucht

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