Schmerzbefreiung und Führerscheinentzug
Abertausende Schmerz-Patienten unter Opioid-Schmerztherapie sind in Österreich von Führerscheinentzug und Kriminalisierung bedroht. Zu Unrecht, kritisieren Schmerzmediziner, weil richtig eingesetzte Opioid-Schmerzmedikamente die Fahrtauglichkeit gar nicht beeinflussen. Eine aktuelle US-Studie bestätigt das jetzt eindeutig.
Eine wissenschaftliche Auswertung von 48 Studien in der angesehenen US-Fachärztezeitschrift Journal of Pain and Symptom Management bestätigt eindeutig, dass es keinen vernünftigen Grund dafür gibt, Verkehrsteilnehmer unter dauerhafter und stabiler Opioid-Schmerztherapie zu diskriminieren”, sagt Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Kress, Vorstand der Universitätsklinik für Anästhesie am Wiener AKH anlässlich der 3. Österreichischen Schmerzwoche.
Die Studienautoren von der University of Miami School of Medicine kamen zum Ergebnis, dass eine kompetente Schmerzbehandlung mit Opioid-Schmerzmedikamenten bei Verkehrsteilnehmern zu keiner Beeinträchtigung der psychomotorischen Fähigkeiten, keiner Schwächung der kognitiven Funktion, zu keiner Beeinträchtigung der im Fahrsimulator gemessenen Fähigkeiten und generell nicht zu erhöhter Unfallshäufigkeit oder mehr Verkehrsverstößen führt.
Damit wurde einmal mehr bestätigt, dass diese hochwirksamen Schmerzmedikamente bei bestimmungsgemäßem Gebrauch weder süchtig machen noch generell die Fahrtauglichkeit beeinflussen”, sagt Prof. Kress. Die Fahrzeugführung durch Opioid-Patienten ist aus medizinischer Sicht möglich bei stabilem Therapieverlauf, gutem Allgemeinzustand und wenn der Patient durch den Arzt auf seine Pflicht zur kritischen Selbstprüfung hingewiesen wurde.”
Schmerzpatienten werden oft wie Drogensüchtige behandelt
Diese Erkenntnisse, hofft Prof. Kress, werden hoffentlich möglichst bald auch den österreichischen Gesetzgeber überzeugen: Auf Grund der geltenden Rechtslage kann es derzeit vorkommen, dass Schmerzpatienten, die ein ärztlich verordnetes Opioid-Medikament einnehmen, von der Exekutive oder den Amtsärzten wie Konsumenten harter Drogen behandelt werden.
Denn § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, wonach in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand kein Fahrzeug gelenkt werden darf, unterscheidet bei der Ursache nicht zwischen illegal eingenommene Drogen und ärztlich verordnete Opioid-Schmerzmedikamenten.” Dies kann in der Praxis dazu führen, dass Schmerzpatienten, die solche Medikamente nehmen, nach Verkehrskontrollen so behandelt werden wie drogensüchtige Lenker, und dann auch genau so streng bestraft werden.
Außerdem habe er eine Reihe von Patienten unter Opoioid-Schmerztherapie, die aus beruflichen Gründen unbedingt Autofahren müssen. Einige erwägen ernsthaft, deshalb die Schmerzbehandlung abzubrechen und lieber Schmerzen zu erleiden, andere haben das bereits getan”, sagt Prof. Kress. Ein schmerzmedizinisch, rechtlich und ethisch völlig unhaltbarer Zustand, der möglichst rasch beendet gehört.”
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Linktipps
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