Was Gesundheitsdienstleister in Social Media beachten müssen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (4 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 Sterne von 5)

Gesundheitsmarketing, Social Media

Immer mehr Gesundheitsdienstleister nutzen Social Media wie Facebook, Twitter und Co, um ihre Popularität zu steigern sowie ihre Kundenbindung zu intensivieren und damit an einem positiven Image zu arbeiten. Diese Medien bieten viele und unkomplizierte Möglichkeiten, mit ihren Kunden in Kontakt zu bleiben und auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Doch das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum, besonders in diesem Bereich gilt es rechtliche Stolpersteine im Zusammenhang mit Social Media-Aktivitäten zu beachten.


Marketing im Gesundheitswesen – was auf den ersten Blick wie ein Widerspruch wirkt, birgt bei näherem Hinsehen ein Potenzial an zukunftsweisenden Themen. Vieles davon haben andere Branchen wie etwa der Tourismus oder der Lebensmittelhandel schon längst für sich entdeckt und besetzt. Die Gesundheitsbranche hinkt hinterher – schließlich passiert “Kranksein” ohnehin von selbst und übervolle Ambulanzen und Wartezimmer legen den Schluss nahe, dass hier kein Marketing zur Steigerung der Kundenattraktivität nötig ist. Doch mitnichten!

Ob es kaufkräftige Senioren sind, die ihren Lebensabend gesund und vital verbringen wollen, oder Privatpatienten, die für ein Plus an Versorgung durchaus bereit sind, tiefer in die Tasche zu greifen – das Feld ist weit und liegt in vielerlei Hinsicht auch noch brach.

Was dürfen Spitäler in Facebook & Co?

Gesundheitsorganisationen nutzen Social Media bereits weltweit, um Verbraucher und Anbieter zu vernetzen und um über Produktentwicklungen zu informieren. Die Erfahrungen zeigt bereits, dass soziale Medien die Ziele im Gesundheitswesen in vier Bereichen unterstützt: Kommunikation, Informationsaustausch, klinische Ergebnisse und Geschwindigkeit von Innovationen.

So wie es in der Medizin üblich ist, mithilfe von Leitlinien bei der Behandlung Sicherheit für Patienten und medizinisches Personal zu schaffen, so müssen auch die Marketingmaßnahmen einer Gesundheitseinrichtung genau auf ihre juristische Haltbarkeit geprüft werden.

Viele Mitarbeiter in der Gesundheitswirtschaft sind allerdings noch unsicher: Wie sollte Social Media erfolgreich in das Marketing, die Kommunikation und das Personalmarketing integriert werden? Was müssen Krankenhäuser berücksichtigen, wenn sie Social Media Aktivitäten planen, umsetzen und weiterentwickeln? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? Welche Ziele können Krankenhäuser mit Social Media überhaupt erreichen?

“Gesundheitsmarketing nimmt langsam aber sicher auch bei Dienstleistern im Gesundheitswesen zu, auch sie nutzen Social Media wie Facebook, Twitter und Co, als Kommunikationsmittel um damit an einem positiven Image zu arbeiten. Diese Medien bieten viele und unkomplizierte Möglichkeiten, mit ihren Kunden in Kontakt zu bleiben und auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Doch das Internet ist eben kein rechtsfreier
Raum”, betont Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun. Dass hier einiges schieflaufen kann und bei Zuwiderhandeln neben Imageschaden auch mit Unterlassungs- und Wettbewerbsklagen zu rechnen ist, weiß die Rechtsanwältin genau: “So kann der Kauf von sogenannten Followers, also Fans, eine irreführende Werbung und damit einen Wettbewerbsverstoß darstellen, der vom Mitbewerb geahndet wird.”

DSGVO – Datenschutz Grundverordnung & Gesundheitsdienstleister

Vor allem Ärzte bzw. Gesundheitsdienstleister sind stark vom neuen Europäischen Datenschutzrecht betroffen. Dieses gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem System gespeichert werden. Und damit arbeiten Ärzte und Spitäler tagtäglich.

„Dazu zählen alle Informationen, die direkt oder indirekt Rückschlüsse auf eine Person zulassen, wie Name und Geburtsdatum, aber auch IP-Adresse, Standortdaten und Sozialversicherungsnummer“, so der Salzburger Rechtsanwalt und Datenrechtschutz-Experte Johannes Paul. Die DSGVO trifft jeden Arzt, jede Praxis, jeden Gesundheitsdienstleister, für sie ist der zentraler Punkt der neuen DSGVO entscheidend: Die Pflicht die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu dokumentieren. Alle Daten-Verarbeiter müssen daher ab dem 25. Mai 2018 ein schriftliches Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit führen, indem sich alle Datenverarbeitungsprozesse des Unternehmens wiederfinden.

Zudem ist auf die Verpflichtung zur Information zu achte: Bereits bei der Erhebung der Daten muss dem Betroffenen insbesondere klargemacht werden, ob und von wem welche Daten zu welchem Zweck und für welche Dauer verarbeitet werden.

Hinsichtlich der Social Media Aktivitäten und auch der Online-Marketing Aktivitäten stellen die neuen Anforderungen an die Einwilligungshandlung des Betroffenen (sogenanntes Opt-In) eine maßgebliche Komponente der DSGVO dar. In diesem Bereich bedarf es dann eines aktiven sowie eindeutig bestätigenden Einwilligungsvorgangs, wobei auch eine elektronische Abgabe (etwa durch das Anklicken eines Kontrollkästchens) legitim ist.

Wenn Mitarbeiter ihre Meinung posten

Auch Mitarbeiter haben sich, wenn sie eine Meinung über das Unternehmen abgeben, als Mitarbeiter desselben zu deklarieren, ansonsten liegt ein Fall von Schleichwerbung sogenanntes “Astroturfing” vor. Dennoch sind Social Media für Unternehmen in ihrem Gesamtauftritt fast nicht mehr wegdenkbar. “Ich finde den Social Media-Bereich deshalb so spannend, da dieses Gebiet noch überwiegend rechtliches Neuland ist. Es gibt noch nicht viele Entscheidungen und vieles ist Auslegungssache, daher besonderer Ansporn für die juristische Denkarbeit.”

Im Rahmen des Österreichischen Forums für Gesundheitsmarketing (17.10.2013) werden neben der Rechtsanwältin erfahrene Wissensträger referieren und so einen guten Einblick und Überblick über europäische Gesundheitskonzepte und deren Übertragbarkeit auf das heimische Gesundheitswesen geben. Die Teilnehmer des Forums bekommen durch kompakte Vorträge die Möglichkeit einen Blick über den Tellerrand in “marketingerprobte Branchen” zu werfen, und Anregungen für die Praxis zu gewinnen. Zielgruppen des Events sind Entscheidungsträger im Krankenhaus, Medizin – Pflege – Verwaltung, Werbe- und PR-Agenturen, Medienvertreter und Mediengestalter.

Programm, Information und Anmeldung: www.gesundinformiert.at

--------------------------

Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)

Linktipps

– Social Media wirken wie Suchtmittel
– Ratgeber: Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?
– Barrierefreiheit im Netz
– Hausärzte treten aus ELGA aus
– Patientensicherheit

Das könnte Sie auch interessieren …