Behandlung beim Zahnarzt | Zahncorner

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Behandlung beim Zahnarzt

Hier finden Sie Tipps rund um das Thema Behandlung beim Zahnarzt. Wie sieht es mit der Terminvereinbarung aus, woran erkennen Sie einen guten Zahnarzt und was sich die Zahnärzte von Ihren Patienten wünschen würden.


Unsere Zähne müssen täglich Höchstleistungen erbringen. Dabei ist der Mund und Rachenraum nicht nur heißen, kalten und harten Gegenständen in Form von Nahrung ausgesetzt, auch Säuren und Bakterien stellen unser Zähne vor eine enorme Herausforderung. Diese tägliche Beanspruchung der Zähne und des Kauapparates führen natürlich auch zu dem einen oder anderen Problem, oder es kommt zu alltäglichen Fragen, die sich jeder einmal gestellt hat. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Tipps und Antworten auf diese Alltagsfragen rund um das Thema Zahn geben.

Die Terminvereinbarung

Fast alle Zahnarztpraxen in Österreich werden auf der Grundlage einer Bestellpraxis geführt. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass Sie längere Wartezeiten vergessen können, erfordert aber von Ihnen die Disziplin, dass Sie auch pünktlich (optimal: 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn) erscheinen! Der Zahnarzt hat – je nach vereinbarter Behandlung – eine bestimmte Zeit dann ausschließlich für Sie reserviert.

Die erste Terminvereinbarung erfolgt in der Regel telefonisch; sollte sich bei der Behandlung herausstellen, dass Sie noch Folgetermine benötigen, sprechen Sie diese mit einer Mitarbeiterin der Praxis ab. Hierbei wird man bemüht sein, eine Ihnen passende Zeit zu vereinbaren; manche umfangreichere Behandlungen erfordern aber auch eine Rücksichtnahme Ihrerseits, denn schließlich wollen Sie mit der größtmöglichsten Sorgfalt und Präzision behandelt werden.

Geben Sie Ihrer Zahnarztpraxis eine zuverlässige Telefonnummer, unter der man Sie sicher erreichen kann, denn auch in einer Bestellpraxis können Umstände eintreten (ärztlicher Notfall, Krankheit des Behandlers usw.), die den vereinbarten Termin nicht möglich machen. Zusätzlich kann man Sie unter dieser Nummer – gerade vor größeren Behandlungen – telefonisch an eine vereinbarte Zeit erinnern.

Erscheinen Sie unangemeldet in der Praxis so kann es passieren, dass Sie eine längere Wartezeit einkalkulieren müssen oder – wenn keine Schmerzen vorliegen – wieder “nach Hause” geschickt werden, denn andere Patienten warten vielleicht schon tage- oder wochenlang auf “ihren Termin”. Davon unabhängig wird Ihnen bei akuten Schmerzen immer sobald als möglich geholfen. Nehmen Sie auch hierbei vorher telefonischen Kontakt auf, damit man Ihnen einen Termin nennt, bei welchem die Wartezeit nur gering ist. Gut ist es in solchen Fällen, wenn man schon vorher seine “Stammpraxis” hat und nicht erst bei akuten Schmerzen sich eine geeignete Praxis suchen muss.

Sollten Sie den Termin einmal vergessen haben, so sprechen Sie offen mit Ihrer Zahnarztpraxis darüber und erfinden Sie nicht irgendwelche Ausflüchte.

Mit dem eigenen Auto zur Behandlung?

Warum nicht? Jedoch gilt dabei Einiges zu beachten.

Viele Eingriffe in einer Zahnarztpraxis werden unter einer örtlichen Betäubung (“Spritze”) durchgeführt. Über die Verkehrstüchtigkeit im Anschluss daran gibt es keine allgemein gültige Rechtsmeinung. So warnen z.B. Mediziner auf einem ADAC-Fachsymposium Verkehrsmedizin: lokale Betäubungen bei Zahnbehandlungen oder anderen ambulanten Operationen können zu einer starken Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen. Die Experten raten daher, sich erst 24 Stunden nach kleineren ambulanten medizinischen Eingriffen hinter das Steuer zu setzen.

Andere Untersuchungen belegen eindeutig, dass im Normalfall keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit eintritt. Fest steht, dass die Inhaltsstoffe der Betäubungsspritze – im Gegensatz zum Alkohol oder anderen berauschenden Drogen – nicht euphorisierend wirken und zu dem bekannten Überschätzungseffekt führen.

Fakt ist aber auch, dass je nach Schwere des Eingriffs eine herabgesetzte körperliche und geistige Fitness eintreten kann: deshalb gehen auch vorsichtige Empfehlungen von einer Verkehrsuntüchtigkeit bis zu 24 Stunden aus, ohne dies jemals wissenschaftlich genauer belegt zu haben. Hinzu kommt, dass Gerichte das Argument “ich habe beim Zahnarzt eine Betäubungs- spritze bekommen” als Entschuldigung nicht anerkennen.

Sollte es sich um einen Routineeingriff (z.B. Füllung, Krone) handeln, so ist nach menschlichem Ermessen bei einem gesunden Patienten meist nur eine geringe Beeinträchtigung gegeben. Nach größeren Eingriffe, wie z.B. einer Weisheitszahnoperation, sollte allerdings auf das eigene Auto ganz verzichtet werden.

Verhaltensmaßregeln nach chirurgischen Eingriffen

Auf jeden Fall empfiehlt es sich immer, sich nicht direkt nach einem zahnärztlichen Eingriff ans Steuer zu setzen, sondern vielmehr ca. ½ Stunde im Wartezimmer zu verweilen oder anfällige Besorgungen zu Fuß durchzuführen. Bei größeren Eingriffen – besonders dann wenn es sich um komplizierte Zahnentfernungen oder Kieferoperationen handelt – empfiehlt es sich immer eine Begleitperson mit in die Praxis zu bringen.

Eine Fahrtüchtigkeit ist i.d.R. nicht mehr gegeben! Juristisch überhaupt nicht geregelt und medizinisch wenig untersucht ist die Verkehrstüchtigkeit auf dem Weg zur Zahnarztpraxis. Die Erwartungsangst – auch wenn sie nur unterschwellig besteht – schränkt die Konzentration häufig stark ein und kann zu einem unsicheren Lenken eines Fahrzeugs führen.

Was sich Zahnärte von den Patienten wünschen

Wenn sie mit geputzten Zähnen in der Praxis erscheinen, vielleicht beim Würzen Ihres letzten Essens mit etwas weniger Knoblauch gewürzt haben und haben auch sonst eine gute Körperhygiene, denn der Kontakt wird manchmal “eng”. Sollten Sie keine Gelegenheit zum Zähneputzen vor der Behandlung gehabt haben, wird man Ihnen gern eine Einmalzahnbürste zur Verfügung stellen.

Kommen Sie dann bitte entsprechend früher zu dem vereinbarten Termin. Sie kommen pünktlich (5-10 Minuten vorher) zum vereinbarten Termin, nicht nur das Praxisteam, sondern auch die nachfolgende Patienten danken es Ihnen. Sollten Sie absehen, dass Sie den Termin nicht einhalten oder erst später kommen können, geben Sie bitte entsprechend Bescheid.

Sie haben generell eine gute Mundhygiene und ernähren sich zahnschonend; nicht nur Sie haben Freude daran, wenn eine zahnärztliche Arbeit noch nach Jahren “wie neu” aussieht! Sie nehmen die vereinbarten Recall-Termin gewissenhaft war, denn der Langzeiterfolg vieler Zahnersatzarbeiten und bei Implantaten steht und fällt mit einer sorgfältigen Nachkontrolle und der Überprüfung Ihrer Mundhygiene.

Sie interessieren sich für die Arbeit des Zahnarztes an Ihnen und fragen auch mal nach dem “Warum”. Vor einer Behandlung äußern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen, denn vieles ist danach nicht mehr zu ändern.

Sie bezahlen Ihre Rechnung pünktlich, denn selten besitzt Ihr Zahnarzt neben der Praxis noch ein Kreditinstitut. Gerade bei größeren Zahnersatzarbeiten ist der Fremdkostenanteil enorm (bis zu 70%), und der Zahntechniker kann nicht auch noch darauf warten, bis Sie andere Ausgaben bezahlt haben.


Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)

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Linktipps

– Österreichische Zahnärzte im Internet
– Angst vor dem Zahnarzt – Tipps gegen Zahnbehandlungsphobie
– Klammerprothese, Geschiebe- und Teleskopprothese
– Zahnrestauration: Plombe, Krone oder Brücke?
– Österreichische Gesellschaft für Zahn, Mund- und Kieferheilkunde
– Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose

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Unsere Artikel werden laufend durch unsere Redaktion aktualisiert.

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