Tag 10 – Hilfe für Unternehmer | Mi. 25.3.20

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Hier der zehnte Eintrag in unserem Corona Quarantäne Tipps Tagebuch.


Die Coronakrise fordert uns auf sehr vielen Ebenen, doch ganz entscheidend wird sein, wie die Wirtschaft diese dramatische Zeit überstehen kann.

Es geht dabei um die Aufrechterhaltung von Strukturen. Da das wirtschaftliche Leben Österreichs von Einpersonenunternehmen (EPU’s) und Klein- und Mittelbetrieben geprägt ist, ist es besonders wichtig, dass Maßnahmen der Regierung schnell und in ausreichendem Ausmaß bei den Betroffenen ankommen.

Infos zur Abwicklung des Härtefallfonds | 27.3.20

Die Bundesregierung hat in einem ersten Schritt einen 1 Milliarde Euro schweren Härtefallfonds für Klein- und Kleinstunternehmer ins Leben gerufen, dessen Abwicklung die Wirtschaftskammer im Auftrag des Bundes übernommen hat. Ziel dieser Sofortmaßnahme ist, einen Beitrag zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten zu leisten. Für Umsatzentgänge steht parallel ein eigenes 15-Milliarden-Euro-Paket zur Verfügung, an dessen Ausgestaltung die Bundesregierung derzeit intensiv arbeitet.

Die Eckpunkte des Härtefallfonds:

  • Bezugsberechtigt sind unter anderem EPU, KleinstunternehmerInnen, Neue Selbständige, freie DienstnehmerInnen.
  • Die Höhe des Zuschusses macht in der 1. Phase bis zu 1.000 Euro aus, in der 2. Phase bis zu 2.000 Euro pro Monat.
  • Der Härtefall-Fonds wird Ihnen einen ersten Zuschuss bringen, den Sie auch später nicht zurückzahlen müssen.
  • Anträge können ab Freitag, 27.3.20 17:00 Uhr gestellt werden.

Bis dahin werden alle wichtigen Informationen rund um den Härtefallfonds online gestellt und laufend aktualisiert. Dort steht dann auch das Antragsformular zum Download.

Bis dahin werden alle wichtigen Informationen rund um den Härtefallfonds online gestellt und laufend aktualisiert. Dort steht dann auch das Antragsformular zum Download.

Klein- & Mittelbetriebe sorgen für zwei Drittel der Jobs und Umsätze

Die Europäische Kommission definiert ein KMU als Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einer Umsatzsumme bis 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Enthalten sind also Einpersonenunternehmen (EPU), Kleinstbetriebe bis 10 Beschäftigte, Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte und Mittelbetriebe bis 250 Beschäftigte. KMU machen in Österreich 99,7% aller Unternehmen aus, sie beschäftigen 67,7% aller Erwerbstätigen und erzielen 64,3% aller Umsätze.

Mit den verschärften Bestimmungen zur Coronavirus Epedemie wurden vielen Gewerbetreibenden und Betrieben der finanzielle Boden unter den Füßen weggezogen. Zerbrechen die Strukturen in diesem Bereich, zerbricht die Volkswirtschaft. Daher versucht die Bundesregierung “mit allen Mitteln”, diese Betriebe finanziell aufzufangen um einerseits die Kaufkraft aufrecht zu erhalten, andererseits die geschäftliche Basis für den Neustart zu bewahren.

Hotlines, Tipps und Unterstützung für Unternehmer

Hier die neuesten Entwicklungen und Services zur Coronasituation, zusammengestellt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO):

Information zur >> Mietzinsminderung bei Geschäftsraummieten

Neue, vereinfachte Beantragung von Kurzarbeit für Wien: Sie können die Sozialpartnervereinbarungen und Anträge gemeinsam beim AMS einreichen: Entweder per E-Mail oder via eAMS bzw. auf der >> AMS-Webseite.

Formular des Finanzministeriums für steuerliche Erleichterungen: Das Finanzministerium bietet als Maßnahme für die vom Coronavirus betroffenen Unternehmen ein kombiniertes Formular an, mit dem >> alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal zu beantragen sind. Damit soll die Liquidität der Unternehmen gesichert werden. Beantragt werden können die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null, der Entfall von Anspruchszinsen für Nachforderung aus Steuerbescheiden, spätere Zahlungen bzw. Ratenzahlungen, der Verzicht oder die Senkung von Säumniszuschlägen.

Das Formular kann dann an [email protected] geschickt oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Für Fragen zu diesen Themen: >> www.bmf.gv.at/corona

Krankenstandsmeldungen von DienstnehmerInnen: Wenn sich DienstgeberInnen in eld@ anmelden (System für den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern), können sie die Krankenstandsbescheinigungen ihrer DienstnehmerInnen (KSB) automatisiert empfangen.

Öffnungszeiten im Handel: Durch die neueste Verordnung darf der “Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern” an Werktagen von frühestens 07:40 Uhr bis längstens 19:00 Uhr geöffnet haben. Ausgenommen davon sind Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten. Dies gilt ebenso für Tankstellenverkaufshops, Shops in Bahnhöfen und Flughäfen sowie für den C&C-Bereich.

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Der Nationalrat hat am 20.03.2020 wesentliche Zahlungserleichterungen für die österreichischen Betriebe beschlossen. Damit wird die ÖGK Dienstgebern, die aufgrund des Corona-Virus mit Engpässen bei der Liquidität oder gar dem gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel kämpfen müssen, helfend zur Seite stehen.

Aktuelle Infos zu den Stundungen und zum >> Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen.

Energieversorgung: Die Energieallianzgruppe (Wien Energie, EVN, BEWAG) beliefert in der Coronavirus-Krise die KundInnen weiter (das gilt auch für alle Betriebe!), auch wenn diese >> im Zahlungsrückstand sein sollten.

Befreiung von GIS-Gebühren: Die >> GIS hat sich bereit erklärt, bei allen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise ihren Betrieb schließen müssen/mussten, die GIS-Abmeldung zu akzeptieren, ohne dass besondere Nachweise beizubringen sind. Aufgrund der Krise reicht hier für eine temporäre Abmeldung ein formloses >> E-Mail des von der Schließung betroffenen Betriebes an die GIS oder alternativ ein Anruf auf der Service-Hotline unter 0810 00 10 80 mit Nennung der Teilnehmernummer sowie einer kurzen Sachverhaltsdarstellung.

Gewerberechtliche GeschäftsführerInnen: Sind gewerberechtliche GeschäftsführerInnen keine unbeschränkt haftenden GesellschafterInnen oder vertretungsbefugte Organe der Gesellschaft, sondern nur ArbeitnehmerInnen, kann man sie nicht zur Kurzarbeit anmelden, wenn durch die Kurzarbeit die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden pro Woche fällt. Aber man kann sie für die Zeit der Kurzarbeit bei der Gewerbebehörde abmelden. EinzelunternehmerInnen können bis zu einen Monat lang ein Gewerbe ohne gewerberechtliche GeschäftsführerInnen ausüben, eine Gesellschaft bis zu 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kurzarbeit hoffentlich wieder vorbei, und die alten gewerberechtlichen GeschäftsführerInnen können erneut bestellt werden.

Wirtschaftskammer Grundumlage 2020 ausgesetzt

Angesichts der aktuellen Lage in Österreich und der damit verbundenen behördlichen Maßnahmen hat die Wirtschaftskammer Wien beschlossen, die Vorschreibungen der Grundumlage 2020 vorübergehend auszusetzen. Sollten Sie bereits eine Grundumlagen-Vorschreibung erhalten haben, ersuchen wir, diese vorerst nicht einzuzahlen.

Info-Service der WKO

Alle Infos sowie branchenspezifische Details rund um das Coronavirus finden Sie laufend aktualisiert auf

>> wko.at/coronavirus

Info-Service der WK Wien

Coronavirus Info-Point
T +43 1 514 50 1010
E [email protected]
wko.at/wien

Wir wünschen viel Erfolg & prompte Bearbeitung ihrer Anliegen! Bleiben Sie gesund.

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