Ratgeber Online-Apotheken – wie Sie seriöse Anbieter erkennen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (7 Bewertungen, Durchschnitt: 3,71 Sterne von 5)

Ratgeber Online-Apotheken

Seit der Onlineversand von rezeptfreien Arzneimitteln in vielen Ländern erlaubt ist, kämpfen die Internet-Apotheken um Marktanteile. Ab 25. Juni 2015 wird es auch in Österreich soweit sein. Dann dürfen österreichische öffentliche Apotheken rezeptfreie Arzneimittel online anbieten. Worauf Verbraucher achten sollten, um nicht an unseriöse Händler zu geraten und damit möglicherweise gefälschte Medikamente zu kaufen, verrät der folgende Ratgeber.


Illegaler Markt boomt

Laut Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, kurz BASG, sind von den online vertriebenen Medikamenten 95 Prozent gefälscht beziehungsweise nicht nach pharmazeutischem Standard konzipiert. Dass vor dem Kauf von gefälschten Arzneimitteln gewarnt wird, ist selbstverständlich. Schließlich ist der Bezug illegal. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) informiert darüber, dass besonders unter Schmerzmitteln, Muskelaufbau- und Vitaminpräparaten sowie Potenzmitteln der Anteil an Fälschungen hoch ist. Kaufen Verbraucher derartige Produkte, können diese die Gesundheit im schlimmsten Fall schädigen. Die Gefahren sollten keinesfalls unterschätzt werden.

Kammeramtsdirektor der Österreichischen Apothekerkammer Dr. jur.Hans Steindl, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer Mag. pharm. Max Wellan sowie Mag. pharm. Dr. Christian Müller-Uri, Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes, äußerten sich zur Präsentation des Buches „Das Schleppnetz“ des Berliner Autors Thomas Bellartz, welcher in seiner Literatur die Missstände in der Gesundheitspolitik thematisiert und damit auf die Probleme der Arzneimittelversorgung innerhalb Europas aufmerksam macht. Das Video verdeutlicht die Auswirkungen der Buchinhalte auf den österreichischen Markt.

Um den Schwarzmarkt einzudämmen und Verbrauchern die Auswahl zu erleichtern, ist kürzlich die Registrierung von Versandapotheken gestartet. Seither können sich öffentliche und heimische Apotheken offiziell für den Onlinehandel registrieren. Auf der Internetpräsenz des BASG heißt es: „Um zum Versandhandel berechtigt zu sein, müssen heimische, öffentliche Apotheken gemäß § 59a Arzneimittelgesetz zusätzliche Anforderungen erfüllen. Diese werden vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüft. Jede öffentliche Apotheke, die diesen Service anbieten möchte, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen mittels einer Registrierung zu melden.“

Gleichzeitig dient die Vergleichstabelle des Versandapotheken Tests 2015 des Portals versandapotheke.net als Orientierung und informiert über die wesentlichen Eckdaten der einzelnen Anbieter wie Versandkosten und Zahlungsarten.

Gesetzeslage in Österreich

Um zu verdeutlichen, wie sich die Gesetzeslage in Österreich darstellt, haben wir hierzu wesentliche Informationen zusammengestellt. Laut § 59 Absatz 9 und 10 Arzneimittelgesetz ist der Versandhandel von rezeptpflichtigen Medikamenten verboten. Rezeptfreie und in Österreich zugelassene Arzneimittel dürfen ab 25. Juni 2015 innerhalb Österreichs von österreichischen öffentlichen Apotheken versandt werden.

Allerdings müssen definierte Voraussetzungen erfüllt sein. Bereits jetzt dürfen rezeptfreie Medikamente von ausländischen Anbietern nach Österreich gesendet werden. Österreicher müssen sich hierbei an EWR-Apotheken richten. Weitere Informationen unterhalb dieses Artikel in den Quellenangaben unter abda.de. Nach wie vor verboten ist es für ausländische Apotheken rezeptpflichtige Medikamente nach Österreich zu verkaufen.

Tipps zur Unterscheidung

Um seriöse von unseriösen Versandapotheken zu unterscheiden, haben wir fünf praktische Tipps zusammengestellt:

    1. Impressum: eine seriöse Onlineapotheke verfügt über ein ordentliches Impressum, das gut sichtbar platziert ist. Es muss Name, Adresse und Gesellschaftsform des Betreibers enthalten.
    2. Übersetzungsfehler: Wer sich auch auf ausländischen Webseiten umschaut und auffällige Übersetzungsfehler findet, sollte misstrauisch werden.
    3. Rezeptpflicht: Einige illegale Medikamentenhändler bieten den „Service“, ein Rezept nach einer Online-Beratung zu vergeben. Dies ist nicht erlaubt und dementsprechend illegal. Viele dort angebotener Produkte sind wirkungslos oder rufen sogar Gesundheitsschäden hervor.
    4. Preise: Liegen die Preise extrem unter den gängigen Kosten in stationären Apotheken ist ebenfalls Vorsicht geboten.
    5. Werbe-Mails: Viele unseriöse Medikamenten-Fälscher verwenden E-Mails und werben darin für Medikamente zu Dumping-Preisen. Hierbei ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß an illegale Versandapotheken zu geraten. Derartige Mails werden im Idealfall ohne sie zu öffnen gelöscht.

——————-

Quellen:

¹ Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (basg.gv.at)
² Anerkennung der Apothekerdiplome (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände)

Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)

--------------------------

Linktipps

– Versandapotheken für Österreich im Vergleich
– Die Apotheke als Goldesel?
– Mehr Arzneimittelfälschungen durch Internetapotheken?
– Cannabidion-Öl: Hanföl als Mittel gegen zahlreiche Krankheiten

Dieser Beitrag ist älter als vier Jahre, möglicherweise hat sich die Informationslage inzwischen geändert.
Unsere Artikel werden laufend durch unsere Redaktion aktualisiert.

Das könnte Sie auch interessieren …