Die Begleitkostenversicherung

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Begleitkostenversicherung

Ihr Kind liegt krank im Spital, Sie sind zu Hause? Für viele Eltern (insbesondere Eltern kleiner Kinder) ist dies unvorstellbar. Mit einer Begleitkostenversicherung können Sie die Kosten der begleitenden Person abfedern, denn bei einem medizinisch notwendigen stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt werden die nachgewiesenen Kosten der Begleitperson in allen Krankenhäusern Österreichs und in allen allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern Europas übernommen.


Wenn Kinder ins Spital müssen, fällt ihnen der Aufenthalt natürlich leichter, wenn ein Elternteil dabei ist. Das Bett für eine Begleitperson – vor einigen Jahren noch kaum möglich – ist heute längst kein Problem. Grundsätzlich werden zwei Varianten unterschieden, wie sich eine solche Begleitung versichern lässt, damit im Fall des Falles nichts extra gezahlt werden muss. Entweder in Form einer reinen Begleitkosten-Versicherung oder im Rahmen einer Kinder-Krankenversicherung, in die eben auch ein solches Zusatzbett inkludiert ist.

ZIELGRUPPE

Eltern von Babys, Kleinkindern

TIPPS

  • Vorsicht, sehr oft wird schon kurz nach Geburt des Kindes eine derartige Versicherung angeboten – sehen Sie sich lieber schon ein wenig früher ein wenig um.
  • Erkundigen Sie sich, in welcher Höhe diese Kosten abgedeckt werden (Limitierung?) und ob eine Garantie gegeben wird – dies ist bei Vereinen oft nicht der Fall, bei Versicherungen schon.

ANFRAGE

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