Steuererklärung: Den Fiskus an den Krankheitskosten beteiligen

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Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

Wer krank ist, kann die Kosten dafür als “außergewöhnliche Belastungen” unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Dies betrifft selbständig Erwerbstätige ebenso wie unselbständig Erwerbstätige.


Doch wann sind Krankheitskosten “außergewöhnlich”? Ab welcher Höhe sind sie steuerlich begünstigt und damit absetzbar? Hier die wichtigsten Infos & Tipps wie sie Kosten für Medikamente, Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge von der Steuer absetzen können.

Fiskus an den Krankheitskosten beteiligen – Artikelübersicht:

Mit der Einkommensteuererklärung deklarieren Selbständige jedes Jahr ihre steuerpflichtigen Einkommensverhältnisse. Anhand der schriftlichen oder elektronischen Erklärung wird in Österreich die Einkommenssteuer bei selbständig Erwerbstätigen festgelegt.

Beim Ausfüllen der Steuererklärung ist immer zu prüfen, ob der Fiskus an bestimmten Kosten beteiligt werden kann. Bei Krankheits- und Pflegekosten etwa ist dies der Fall, sie zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen und können steuerlich abgesetzt werden. Bei unselbständig Beschäftigten erfolgt dies übrigens durch die Arbeitnehmerveranlagung.

Zahnersatz, Medikamente oder Therapien – die Kosten für diese Behandlungen werden in vielen Fällen nur teilweise von Krankenkassen übernommen. Versicherte zahlen einen Großteil der Rechnung aus der eigenen Tasche.

Diese Kosten können teilweise als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt jedoch nur bestimmte Krankheitskosten. Gemeint sind jene, die zur Heilung oder Linderung der Krankheit benötigt werden. Vorbeugemaßnahmen sind in der Regel ausgeschlossen.

Steuererklärung mit einer Software realisieren

Da das Finanzamt nur bestimmte Kosten anerkennt, ist es für Laien immer schwierig, eine korrekte Steuererklärung zu erstellen. Sie laufen Gefahr, einen Fehler zu machen, der sie teuer zu stehen kommen kann.

Steuererklärung: Den Fiskus an den Krankheitskosten beteiligen

Aus diesem Grund ist es ratsam, die Steuererklärung über eine Software wie TAXMAN von Lexware zu erstellen, die alle Steuerspartricks enthält und bei der Eingabe der Daten auf Fehler hinweist.

Nach der Erstellung der Steuererklärung haben Verbraucher die Möglichkeit, die Daten über einen praktischen Assistenten an das Finanzamt zu übermitteln. Statusinformationen geben Auskunft über den Übertragungsprozess und zeigen an, wann die Steuererklärung das Finanzamt erreicht.

Krankheitskosten und ihre Erstattung

Eine Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die geheilt oder behandelt werden muss. Damit Krankheitskosten erstattet werden können, muss eine Krankheit nachweislich vorliegen. Außerdem müssen Behandlungen mit der Krankheit in Zusammenhang stehen und eine Maßnahme darstellen, die sie heilt oder zumindest lindert.

Vorbeugemaßnahmen sind aus diesem Grund für die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Bei der Linderung oder Heilung von Krankheiten spielt es keine Rolle, ob die Erkrankung aus eigenem “Verschulden” entstanden ist (z.B. Alkoholismus, Drogenabhängigkeit usw.) oder nicht.

Wenn Sie also an einer Krankheit leiden, so können Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen sofern:

  • sie diese nicht durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung ersetzt bekommen haben.
  • diese Krankheitskosten Ihren Selbstbehalt übersteigen. Details zur Höhe des Selbstbehalts siehe unten.

Verbraucher sollten berücksichtigen, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung der Krankheit durch ein ärztliches Personal ausgeführt werden. Ansonsten gelten folgende Regeln:

  • Nichtärztliches Personal: Behandlungen von Physiotherapeuten sind eine außergewöhnliche Behandlung, wenn die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde oder die Sozialversicherungsanstalt einen Teil der Kosten übernimmt.
  • Ausländische Heilpraktiker: Die Behandlungskosten von anerkannten Heilpraktikern im Ausland ist eine außergewöhnliche Belastung.
  • Unbefugte Personen: Heilende Maßnahmen, die von Personen ausgeführt werden, die gemäß der Rechtsvorschriften nicht dazu befugt sind, können ebenfalls anerkannt werden. In diesem Fall wird ein ärztliches Gutachten benötigt, dass die Behandlung notwendig ist.

Zu den klassischen Krankheitskosten gehören:

1. Krankenhaus- und Arzthonorare
2. Aufwendungen für Arzneimittel
3. Aufwendungen für Heilbefehle
4. Fahrtkosten zum Arzt, Spital, etc.
5. Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson für Kinder
6. Kosten für Ferngespräche
7. Ausgaben zur Heilung/Linderung von Allergien
8. Rezeptgebühren
9. Behandlungsbeiträge
10. Selbst geleistete Beiträge für den Aufenthalt in Spitalen oder Kurorten/Reha

Definition der außergewöhnlichen Belastungen

Das Portal der Arbeiterkammer definiert außergewöhnliche Belastungen als Maßnahmen, deren „Aufwendungen höher sind als beim Großteil der Steuerpflichtigen“. Außergewöhnliche Belastungen müssen darüber hinaus zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen beeinträchtigen.

Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe des Selbstbehalts berechnet sich aus allen Bezügen minus den Sozialversicherungs-Beiträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben. Je nach Einkommenshöhe beträgt der Selbstbehalt dann mindestens 6% bis maximal 12% dieser Summe:

– 6 Prozent bis 7.300 Euro
– 8 Prozent zwischen 7.300 und 14.600 Euro
– 10 Prozent zwischen 14.600 und 36.400 Euro
– 12 Prozent bei mehr als 36.400 Euro

Tipp von Steuerexperten:

Um den Selbstbehalt so weit als möglich zu überschreiten und damit von einer höheren Steuerersparnis profitieren zu können, sollte – soweit beeinflussbar – versucht werden, möglichst viele außergewöhnliche Belastungen in ein Kalenderjahr zusammenzuziehen (z.B. bei einer umfangreichen Gebisssanierung). In diesm Fall kann in der Regel ein größerer Kostenanteil steuerlich geltend gemacht werdenen, wobei aber nicht der Leistungszeitraum entscheidend ist, sondern ausschließlich wann der Patient das Honorar bezahlt hat.

Bei Eltern mit Kindern, für die seit über sechs Monaten Familienbeihilfe gezahlt wird, reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt je Kind.

Eine Minderung des Selbstbehaltes ist auch bei Alleinverdienenden oder Alleinerziehenden möglich.

Medikamente von der Steuer absetzen

Österreicher, die jedes Jahr viele Medikamente kaufen, sollten die Belege unbedingt aufheben. Am Ende des Jahres können sie prüfen, ob die Kosten den Selbstbehalt überschritten haben. Dann ergibt sich ein Steuervorteil.

Folgende Hinweise müssen Sie berücksichtigen:

– die Medikamente müssen eine Krankheit heilen oder lindern; andere Arzneimittel wirken sich nicht steuermindernd aus
– sammeln Sie die Apothekenrechnungen, da die Rezeptgebühr absetzbar ist
– mit einer Kundenkarte besteht bei Apotheken die Möglichkeit, eine Jahreszusammenstellung der Rechnungen zu erhalten

Wer die Belege nicht sammelt, kann eine Schätzung abgeben. Das ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn man immer dieselben Medikamente erhält. Falls man die Kosten im Vorjahr mit Belegen bewiesen hat, kommt eine Schätzung im Folgejahr infrage.

Übrigens: Typische Berufskrankheiten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Hier gilt kein Selbstbehalt.

Sonderfall: Krankheitskosten für Kinder

Beim Nachwuchs gelten im Bereich der Krankheitskosten andere Regeln. Eltern können Krankheitskosten absetzen, deren Höhe von dem Grad der Behinderung der Kleinen abhängt:

Grad der Behinderung Bedingung
   
bis 24 Prozent Von den behinderungsbedingten Aufwendungen wird das Pflegegeld abgezogen. Die Kosten müssen den Selbstbehalt übersteigen.
25–49 Prozent Krankheitskosten, die unter außergewöhnliche Belastungen fallen, sind ohne Selbstbehalt von der Steuer absetzbar.
ab 50 Prozent Eltern haben Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. Die Aufwendungen sind wie im ersten Fall absetzbar oder Eltern wählen einen monatlichen Freibetrag von 262 Euro, dem das Pflegegeld gegengerechnet wird.

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Quellen:

¹ Steuererklärungssoftware TAXMAN von Lexware
² Aussergewöhnliche Belastungen (Informationen der Arbeiterkammer)

Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)

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Linktipps

– Online-Apotheken im Test
– Die wichtigsten Medikamente (Top 50)
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– Private Krankenversicherungen in Österreich im Überblick
– Stationäre und Online Apotheken im Vergleich

Hinweis: Diese Information möchte einen Überblick schaffen. Sie ist nicht vollständig und nicht auf alle Erwerbsformen (Selbständige, Angestellte, Arbeiter) anwendbar. Bitte besprechen Sie Details mit ihrem Finanzamt oder Steuerberater! Stand: 2016