Sozialversicherung: Informationen und Links

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gesetzliche Sozialversicherung

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
1031 Wien, Kundmanngasse 21, Tel. 01/711 32


Wiener Gebietskrankenkasse
1101 Wien, Wienerbergstraße 15-19,
Tel. 01/60 1 22-0
Ombudsfrau Gertraude Jung, 2131 DW

Sozialversicherung / Pensionsversicherung:

Rund 3 Millionen Personen sind in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert. Die Beamten gehören nicht dazu. Sie erhalten von ihrem Dienstgeber eigene Ruhestandsleistungen. Die Pensionsversicherung ist nach Berufsgruppen gegliedert: Arbeiter, Angestellte, Dienstnehmer in knappschaftlichen Betrieben, Eisenbahner, Gewerbetreibende, Bauern, freiberuflich selbständig Erwerbstätige und Notare.

Die Pensionsversicherung sorgt für die Berechnung und Auszahlung von Pensionen, zahlt Beiträge für die Krankenversicherung der Pensionisten, administriert die Auszahlung der Ausgleichzulagen und trifft Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. 1997 wurden von der Pensionsversicherung Leistungen in der Höhe von 265,2 Mrd. Schilling erbracht.

Die Unfallversicherung ist quasi die Haftpflicht-Versicherung des Dienstgebers für seine Dienstnehmer. Daraus folgt, dass auch nur der Dienstgeber Beiträge zahlt und dass aber auch nur Unfälle und Krankheiten, die direkt mit der Beschäftigung zusammenhängen, unter diesen Schutz fallen. Selbständige zahlen ihre Beiträge selbst. Schüler und Studenten sowie Mitglieder von Hilfsorganisationen und Lebensretter sind ebenfalls geschützt, ohne eigene Beiträge bezahlen zu müssen. Aber auch bei Unfällen im privaten Bereich läßt die Sozialversicherung niemanden im Stich: Hier gibt es Leistungen aus der Krankenversicherung und der Pensionsversicherung.

Wer ist wo versichert ?

Die Träger der sozialen Unfallversicherung sind

  • die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
  • Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen (VAE)
  • Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA)
  • Bei der AUVA sind unfallversichert:

– Arbeiter und Angestellte,
– Schüler und Studenten
– selbständig Erwerbstätige in der gewerblichen Wirtschaft sonstige
geschützte Personen (Lebensretter)

Davon entfielen auf:

  • Alterspensionen Pensionen 150,3 Mrd.
  • der geminderten Arbeitsfähigkeit 46,7 Mrd.
  • dauernden Erwerbsunfähigkeit 41,1 Mrd.
  • Hinterbliebenenpensionen 11,2 Mrd.
  • Ausgleichszulagen 10,5 Mrd.
  • Beitrag zur Krankenversicherung der Pensionisten 3,7 Mrd.
  • Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation 1,6 Mrd.
  • sonstige Leistungen, Abfertigungen, Abfindungen 0,1 Mrd.

1,9 % der Gesamteinnahmen entfielen auf Verwaltungs- und Verrechnungsaufwendungen.

Generationenvertrag und Umlagesystem:

Dem starken Bedürfnis nach Sicherheit und dem in österreich bestehenden breiten Konsens, diese Sicherheit auf gesamtgesellschaftlicher Basis zu garantieren, wird in unserem Pensionssystem durch das Umlageverfahren entsprochen. Dadurch wird ein angemessener Anteil am Volkseinkommen für die nicht mehr erwerbstätige Bevölkerung reserviert. Einerseits werden die Beiträge zur Abdeckung der laufenden Pensionen herangezogen, andererseits entsteht dadurch aber auch gleichzeitig – bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen – ein Anspruch auf die eigene Absicherung im Alter.

Dieses umfassende Sicherungssystem basiert auf dem äquivalenzprinzip, d.h. es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Beiträgen und Leistungen. Es wurde allerdings durch soziale Gerechtigkeitsüberlegungen modifiziert. Diese ausgewogene Kombination von Versicherungs- und Solidaritätsprinzip garantiert nicht nur ein hohes Ausmaß an Sicherheit, sondern hat auch eine wichtige soziale Funktion. Dementsprechend erfolgt auch die Finanzierung der Pensionsversicherung zu mehr als 75 % durch Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber und zu knapp 25% durch Beiträge des Bundes.

Soziale Unfallversicherung

Die Unfallversicherung bietet Schutz vor dem Eintritt und den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.5,5 Millionen Menschen sind in österreich in der sozialen Unfallversicherung versichert, davon sind:

  • 2,9 Millionen unselbständig Beschäftigte
  • 1,4 Millionen selbständig Erwerbstätige
  • 1,2 Millionen Schüler und Studenten
  • Bei der SVB sind unfallversichert: selbständige Land- und Forstwirte und ihre mitarbeitenden Angehörigen
  • Bei der VAE sind unfallversichert: Beamte der öBB, Bedienstete der Eisenbahnen und der Wiener Verkehrsbetriebe
  • Bei der BVA sind unfallversichert: Pragmatisierte Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden

Was leistet die Unfallversicherung ?

Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für:

1. Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

2. Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

3. Unfallheilbehandlung

4. Rehabilitation von Versehrten

5. Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

6. Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben

7. Sonstige Aufgaben im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten

1997 investierte die Unfallversicherung 470 Millionen Schilling in Präventionsmaßnahmen, sorgte für 208.341 Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, zahlte 5,7 Mrd Schilling an Renten aus und behandelte ca. 310.000 Verletzte in den Unfallkrankenhäusern und Rehabilitationszentren.

Linksammlung

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Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Gebietskrankenkassen
Pensionsversicherungen
Steiermärkische Gebietskrankenkasse
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales

Dieser Beitrag ist älter als vier Jahre, möglicherweise hat sich die Informationslage inzwischen geändert.
Unsere Artikel werden laufend durch unsere Redaktion aktualisiert.

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