Patientenbelastung oder Gesundheitsreform?
“Österreich schneidet nach den meisten vorliegenden Studien besser ab als Schweiz und Deutschland. Die Leistungen des österreichischen Gesundheitssystems sind sicher auf einem sehr hohen Niveau.”, sagte Dr. Gerald Bachinger, Patientenanwalt für Niederösterreich, nach einer Befragung am 14. Oktober.
Bachinger weiter:”Diese pauschale Aussage (aus dem Bauch heraus) möchte ich aber insofern einschränken, als es in österreich kein umfassendes Qualitätsmanagement gibt und daher auch keine flächendeckenden und umfassenden Daten zur Qualität des Gesundheitswesens vorliegen. Dadurch ist ein wirklich aussagekräftiger Vergleich nicht möglich. Es gibt keine Vorgabe, welche Qualität überhaupt gemessen werden soll (Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität) und an Hand welcher Indikatoren gemessen werden soll. Die Qualitätsberichterstattung steckt (wie auch in Deutschland) noch in den Kinderschuhen. Punktuelle Patientenzufriedenheitsstudien (auch im internationalen Vergleich) ergeben eine hohe Patientenzufriedenheit der Patienten mit der Betreuung in österreich. Das darf aber zu keinen übereilten Rückschlüssen in Hinblick auf das Vorliegen der fachlichen Qualität führen. Fachliche Qualität kann nur mittels professioneller Qualitätssicherungssysteme gemessen werden.
Wie geht es den PatientInnen in den Systemen?
Grundsätzlich, trotz Vorliegens von steigenden Beschwerderaten, geht es den PatientInnen gut mit dem österreichischen System.
Die Patientenanwaltschaften sind naturgemäß vor allem mit den negativen Erfahrungen von PatientInnen befasst. Aber gerade daraus können viele Lern- und Lösungseffekte resultieren.
Bachinger gehe allerdings davon aus, dass nur die Spitze des Eisberges der Unzufriedenheit das Service der Patientenanwaltschaften in Anspruch nimmt. Denn: nach wie vor sind die Patienten sehr geduldig (bzw. haben Angst davor, dass das System mit Repressalien auf eine Beschwerde reagiert) und nur die wenigsten derjenigen, die negative Erfahrungen gemacht haben, beschweren sich.
Eine österreichweite Auswertung der von den Patientenanwälten gesammelten Daten zeigt, dass vor allem im Bereich der Beziehungsarbeit (Kommunikation mit Patienten, Aufbau und Erhalt eines Vertrauensverhältnisses, menschliche Komponente etc.) große Defizite bestehen. Bei etwa 60 %-70 % aller Beschwerden, die bei den Patientenanwaltschaften behandelt werden, stehen massive Defizite im zwischenmenschlichen Bereich im Hintergrund. Österreich sollte sich nicht am deutsch Modell orientieren.
Folgende Ziele der deutschen Gesundheitsreform sind positiv zu bewerten:
• Stärkung der Patientensouveränität: Als ineffektiv und damit abzulehnen bewerte Bachinger allerdings die Maßnahme, dass ein Patientenbeauftragter auf Bundesebene eingeführt wird. In diesem Bereich ist Österreich schon seit Jahren besser strukturiert.
• Erhöhung der Transparenz über Angebote, Leistungen, Kosten und Qualität durch Einführung einer Leistungsinformation.
• Errichtung eines unabhängigen Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
• Einführung eines internen QS-Managements in ärztlichen Praxen.
• Zulassung von medizinischen Versorgungszentren. In diesen Einrichtungen wird eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen ermöglicht und damit eine Versorgung aus einer Hand. Eine integrierte wohnortnahe Versorgung wird damit ermöglicht.
• Bonus für Versicherte, die regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder zur primären Prävention in Anspruch nehmen.
• Stärkung des Hausarztsystems. Die Krankenkassen können ihren Versicherten spezielle Modelle zur hausärztlichen Versorgung anbieten. Navigationsfunktion der Hausärzte.
• Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung.
Welche Maßnahmen müssten gesetzt werden, damit wir von einer “patientenorientierten Gesundheitsreform” sprechen können?
Im Gesundheitswesen geht es um viel Geld und Macht. Viele Interessengruppen sind involviert mit den unterschiedlichsten Ausgangslagen. Das, was diese Interessengruppen verbindet und was sie gemeinsam haben, ist das Bekenntnis, dass der Patient “im Mittelpunkt steht”. Das ist eine gute Basis, leider zeigt sich, dass solche Bekenntnisse in den täglichen Entscheidungen, wo es um Patienteninteressen geht, nicht durchgehalten werden. Wenn bei einer konkreten Entscheidung die Interessen der Patienten gegen die Interessen der Institution abgewogen werden müssen, wird sehr oft zugunsten der Institution entschieden (Motto: “Das Hemd ist näher als der Rock”). Es bedarf daher vorerst einer großen Bewusstseinsänderung, dass nämlich die Interessen der Patienten den Interessen der Institution vorzugehen haben.
Folgende Maßnahmen sollten diskutiert werden:
• Umfassende Qualitätsoffensive; an die finanzielle Vergütung von Leistungen müssen Qualitätskriterien gebunden werden.
• Einführung eines “Coachings” für den Patienten; der Gesundheitsnavigator unterstützt und berät den Patienten
• Transparenz (= Veröffentlichung-Benchmark) der Qualitätsdaten
• Fehlerstudie
• Evaluierung des LKF
• Hebung des Bewusstseins (durch Weiter-Fortbildung), dass die Patientenrechte zu einem selbstverständlichen Teil der Arbeit werden und eine zentrale Aufgabe des Managements sein müssen
• Finanzierung auf Ländereben aus einer Hand (Kostenverschiebungen auf dem Rücken der Patienten vermeiden)
• Schnittstellen sind das “Bermuda-Dreieck”des Gesundheitswesens
• Investitionsschub in Hinblick auf Vernetzung (EDV)
• Organisation der Krankenanstalten
• Einführung eines Fehlermanagements und Risk Managements
• Ist die Kollegiale Führung zeitgemäßes Management?
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