Pension im Paradies – immer mehr Senioren zieht es ins Ausland

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Pension im Ausland verbringen

Wer träumt nicht davon, nach Antritt der wohl verdienten Pension den Lebensabend in einer gefälligeren klimatischen Gegend als der unsrigen zu verbringen? Warmes Klima und günstige Pflegebedingungen locken immer mehr Senioren ins Ausland. Doch wie sieht die Realität aus? Und was muss man bei entsprechenden Plänen bedenken? Wir haben alle relevanten gesetzlichen Regelungen für Sie zusammengefasst.


Österreichische Pensionisten im Ausland

“.… und irgendwann bleib I dann dort, lass alles liegen und stehen ….“; immer mehr Österreicher verwirklichen sich den Traum, ihre Pension fernab der Heimat zu verbringen. Lange Zeit behinderten Behörden derartige Absichten. Es war übliche Praxis, dass geltende Pensionsansprüche ruhend gestellt wurden, wenn sich ein Pensionist für mehr als zwei Monate ins Ausland begab, ohne dafür die Zustimmung der Pensionsversicherungsanstalt eingeholt zu haben. Jedenfalls, wenn es sich bei den Gastländern um Länder handelte, mit denen keine entsprechenden zwischenstaatlichen Übereinkommen gab. Diese Regelung wurde Ende 2014 entschärft, seitdem besteht für Auslandssenioren nur mehr eine jährliche Meldepflicht, damit die Behörden wissen, dass die Bezugsberechtigten noch am Leben sind.

Knapp 260.000 österreichische Pensionisten wohnten 2013 überwiegend im Ausland – mit entsprechender Pensionsanweisung direkt dorthin. Die Daten stammen von der SVA, müssen also valide sein. Das ist ein Plus von immerhin über 2.000 “Auslandspensionisten” im Vergleich zum Vorjahr. Doch wohin zieht es die Österreicher, wenn sie die Heimat verlassen. Sind es die Palmenstrände, die besonders anziehend sind, oder zieht es vielmehr manchen “Neo-Österreicher” in die alte Heimat? Tatsache ist – die meisten “Auslandspensionisten” bleiben eher in der Nähe:

Mit Abstand Spitzenreiter unter den “neuen” Alterswohnsitzen ist Deutschland mit fast 100.000, weit abgeschlagen gefolgt von Serbien mit rund 25.000, Bosnien-Herzegowina (18.500) und der Türkei mit knapp 19.000 “Auslandsösterreichern im Ruhestand”. Sogenannte “Erste Welt Überseedestinationen”, wie die USA (knapp 12.000), Australien (7.700) und Kanada (7.000) finden sich in der Rangliste als nächstes, exotische Destinationen in Südamerika oder Asien finden sich in den Listen noch weiter hinten.

Die “besten” Destinationen

Der mittlerweile sum 24. Mal erhobene ‘annual global retirement index’ erhebt, wo es sich im Ruhestand am besten leben lässt. Kriterien waren Lebenskosten, Klima, Gesundheitsversorgung und ‘benefits’ für Pensionisten, Infrastruktur, Unterhaltungsangebote sowie Möglichkeiten der Integration. Interessanterweise liegen nicht zum ersten Mal südafrikanische Länder auf den Top Plätzen. Sechs der Top-10-Länder für Rentner liegen auch heuer wieder in Süd- bzw. Mittelamerika: Ganz vorne liegen Panama mit 91,2 von 100 Punkten, dicht gefolgt von Equador mit 91,1 Punkten. Dann folgt schon weiter abgeschlagen mit 88,5 Punkten Malaysien, auf Platz vier aber wieder ein mittelamerikanisches Land: Costa Rica.

Dann das erste europäische Land: Spanien, gefolgt von Kolumbien und Mexico. Dann folgen Malta, Uruguay und schließlich auf Platz 10 Thailand.

Vorteile der “Pension unter Palmen”

Die Fixkosten des Alltags sind außerhalb Europas nach wie vor deutlich niedriger als zu Hause – egal ob Mieten, Kosten für Lebensmittel oder Restaurantbesuche, Kosten für Hauspersonal, wie z.B. Gärtner – alles kein Vergleich zu den Preisen bei uns. Heizkosten, Winterkleidung, sowie Winterreifen fürs Auto oder Kosten für die Schneeräumung spart man sich zusätzlich – da kann man es sich in der Ferne auch mit einer vergleichsweise kleinen Rente schon recht gut gehen lassen. Zudem ist das wärmere Klima den älteren Knochen weitaus zuträglicher als die jährlichen Kälteeinbrüche in Zentraleuropa.

Auslandspension

Musste man bis 2015 noch bei der Pensionsversicherungsanstalt vorstellig werden, wenn man die Heimat länger als zwei Monate verlassen wollte – wenngleich es in den letzten Jahren nur mehr ein Formalakt war – ist nun mit Anfang 2015 auch diese bürokratische Hürde weggefallen. Ausreisewillige Senioren können sich ihre Pension problemlos auf ein Konto im Ausland überweisen lassen. Um jedoch böswilligen Pensionsversicherungsbetrug zu verhindern – schließlich könnten Angehörige ja einfach ‘Vergessen’ ein etwaiges Hinscheiden der PVA zu melden gilt es, einmal im Jahr den „Lebens­beweis“ zu erbringen: Auslands-Pensionisten müssen zur jeweiligen Botschaft bzw. zum Konsulat, um mittels beglaubigtem Formular ihreIdentität zu beweisen.

Pflegegeldbezug im Ausland dauerhaft nicht möglich

Auf Pflegegeld gibt es allerdings keinen Anspruch, wenn man in Übersee lebt. Vielmehr ist Pflegegeld an den „Wohnort im Inland“ gebunden. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es laut Sozialministerium nur für Länder im EU- und EWR-Raum: Hier gebe es Abkommen, sodass man als Österreicher auch im europäischen Ausland wohnen und Pflegegeld beziehen könne, erklärte ein Sprecher aus dem Sozialministerieum. Die Höchstgrenze für Leben im Ausland, ohne dass man dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet, liege hingegen bei sechs Monaten – bei einem längeren Aufenthalt erlischt der Anspruch auf Pflegegeld. Anders in Deutschland: dort werben Anbieter mit “Betreutem Wohnen” in der Dominikanische Republik und anderen karibischen Destinationen. Hier entsteht gerade ein neuer Wirtschaftszweig mit den ‘golden Oldies’.

Versicherung

Wird man im Ausland krank, stellt dies, wenn man die medizinische Versorgung findet, die man benötigt, hingegen kein so großes Problem dar. Die Krankenversicherung greift prinzipiell auch außerhalb Österreichs. Es gibt allerdings Unterschiede:

  • EU-/EWR-Staaten und die Schweiz: Für diese Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die auf der Rückseite der e-card angebracht ist. Sie können alle medizinischen Behandlungen direkt mit der e-card abrechnen lassen.
  • Behandlung ohne EKVK: Wenn Sie die Kosten für ärztliche Behandlung, Spitalsaufenthalt usw. selbst bezahlt haben, weil Sie keinen entsprechenden Nachweis mitgeführt haben oder die EKVK von der Behandlungsstelle (z.B. Privatspital) nicht angenommen wurde, können Sie nach Ihrer Rückkehr die bezahlten Originalrechnungen zum Kostenersatz bei der Krankenkasse einreichen. Neben den Rechnungen sind auch eine genaue Krankengeschichte mit einem täglichen Dekurs (Fieberkurve) sowie der ärztlichen Befund- und Behandlungsbericht vorzulegen. ACHTUNG: etwaige nationalstaatliche Selbstbehalte, werden nicht rückerstattet.
  • Staaten mit zwischenstaatlichem Abkommen: Sachleistungen wie Arztbesuche oder Spitalsaufenthalte in Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Tunesien und Türkei werden in der Regel auf Grund des österreichischen Pensionsbezuges zu Lasten der österreichischen Krankenversicherung erbracht.
  • Staaten ohne Abkommen: Wenn Sie Arztbesuche oder Spitalsaufenthalte in einem Land in Anspruch nehmen, mit dem Österreich kein Sozialversicherungsabkommen in der Krankenversicherung abgeschlossen hat (z.B. USA, Thailand, Panama… usw.), so müßten Sie die Krankenhauskosten zunächst selbst begleichen. Nach Ihrer Rückkehr könnten Sie jedoch bei der WGKK, gegen Vorlage der detaillierten und bezahlten Rechnungen, einen (teilweisen) Kostenersatz beantragen.

Wir raten in jedem Fall vor einem längeren Auslandaufenthalt zu einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Referenten der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt.

[abo]

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Quelle:

¹ Pensionsversicherungsanstalt – Information für im Ausland lebende Pensionisten
² BMEIA, Außenministerium Österreich: Leben im Ausland

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Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)

Linktipps

– Forbes – die 15 Besten Pensionsdestinationen
– International Living – Annual Global Retirement Index
– Wellness für Senioren: Wohlfühlprogramme für jedes Alter
– Senioren- und Pflegeheime in Österreich
– Seniorengesundheit

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