Das Ohrenpiercing
Die wohl häufigste Piercingart, die durchschnittliche Verheildauer für Piercings am Ohr beträgt 3 bis 8 Wochen. Diese ist jedoch stark abhängig von der jeweiligen Stelle und kann bei durchstochenem Knorpel unter Umständen auch mehrere Monate betragen.
Optimalerweise wird die zu piercende Stelle mit einem Akupunkturpunkt-Suchgerät nach Akupunkturpunkten abgesucht, da ein solcher Punkt auf keinen Fall durchstochen werden soll; das Ohrläppchen ist unbedenklich.




Abbildungen der unterschiedlichchen Varianten von Ohrenpiercings
Ein Piercing ist durchaus mit einem operativen Eingriff vergleichbar. Prinzipiell gehört das Piercen in die Hand eines Arztes. Die Rechtslage ist dahingehend jedoch in Österreich und Deutschland unterschiedlich, weshalb es sich empfiehlt die jeweilige Rechtslage abzuklären, besonders um im Schadensfall eine rechtlich Absicherung zu haben. In Österreich gilt, dass Piercen und Tätowieren laut Gewerbeordnung dem Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) (§ 94 Z 42) vorbehalten sind. Im eigentlichen Sinne stellt Piercing jedenfalls eine vorsätzliche Körperverletzung dar und ist nur deshalb straffrei, weil die betreffende Person in den Eingriff einwilligt (schriftliche Einverständniserklärung). Der Einwilligung muss eine Aufklärung über die Risken vorausgehen. Unabdingbare Voraussetzung ist die Urteilsfähigkeit des Klienten. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei unter 16-Jährigen müssen die Eltern mitunter beim Piercen sogar anwesend sein.
Führen Sie niemals Piercings selbst durch!
Selbstversuche beim Piercing sind höchst gefährlich und unter keinen Umständen durchzuführen da sie ein enormes Gesundheitsrisiko darstellen.
Linktipps:
…. Nachsorge beim Piercing
…. Piercing: Risken und Gefahren
…. nützliche Links zum Thema (Medizininfo.com – Suche)
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