Unfälle beim Spielen

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Kinderunfälle beim Spielen

Etwa 200.000 Kinder verunglücken jedes Jahr in Österreich. Knapp die Hälfte dieser Unfälle ereignet sich im eigenen Haus oder im Garten, etwa 17 Prozent bei Bewegungsspielen. “Kinder erkennen viele Gefahren einfach nicht oder schätzen sie nicht richtig ein. Daher kommt es bei der Unfallverhütung besonders auf die Eltern an. Sie müssen darauf achten, das Unfallrisiko für ihre Kinder möglichst zu verringern. Das Risiko kann nicht abgeschafft, aber die Kinder können damit vertraut gemacht werden”, sagt Dr. Roman Fleischhackl vom Österreichischen Roten Kreuz.


Kinder verletzen sich nicht nur im Haushalt oder im Straßenverkehr. Je nach Alter geraten sie beim Fangen-Spielen mit den eigenen Beinen durcheinander, fallen vom Klettergerüst, stürzen beim freihändigen Fahrradfahren oder beim mutigen Versuch, mit Inline-Skates über ein Hindernis zu springen. Zum Glück sind die Verletzungen selten schlimm, und oberflächliche Wunden wie Abschürfungen oder kleine Risse können Eltern oft selbst behandeln.

Gefahrenquelle – Beispiel Schaukel

Wenn das warme Wetter die Menschen wieder mehr nach draußen lockt, sind es gerade Kinder, die sich besonders an der Bewegung erfreuen. Rutschen, Schaukeln oder Klettergerüste gibt es auf fast allen Spielplätzen und immer mehr auch in privaten Gärten. “Eltern können schon beim Kauf das Verletzungsrisiko verringern. Achten Sie auf das ´CE-Zeichen´. Wichtig ist auch, die Spielgeräte an geeigneten Orten aufzustellen”, so Fleischhackl. Ohne den Bewegungsdrang der Kinder einzuengen, sollten Spielgeräte eine optimale Sicherheit garantieren. Das Alter des Kindes spielt dabei eine wichtige Rolle. Fleischhackl: “Das Kind muss erkennen können, wie das Gerät zu verwenden ist und welche Gefahren drohen.”

Als Beispiel sei hier die Schaukel genannt. “Unfälle beim Schaukeln können zu Wirbelsäulenverletzungen, Knochenbrüchen, Gesichtsverletzungen beim Zurückschwingen der Schaukel, Rissquetschwunden, Schürfwunden, Gehirnerschütterungen, in schlimmen Fällen sogar zu inneren Verletzungen oder zur Strangulation führen”, so Fleischhackl.

Schaukeln sollten sicher und fest stehen. Eine Schaukel schwingt vor und zurück, daher ist auf genügend Freiraum von mindestens zwei Meter zu achten. Das Schaukelbrett soll rutschsicher sein und der Größe des Kindes angepasst sein. Fleischhackl: “Achten Sie darauf, dass der Boden Stoß dämpfend ist. Beton oder Asphalt sind keine geeigneten Untergründe, besser wäre etwa Rindenmulch. An Seilen können sich Kinder besser festhalten. An Ketten klemmen sich Kinder die Finger leicht ein. Seile müssen aber immer wieder kontrolliert werden, da sie durchscheuern können.”

Das Kind sollte niemals auf der Schaukel stehen oder knien. Es sollte sich immer mit beiden Händen festhalten. Achten Sie darauf, dass kein anderes Kind hinter oder vor einer Schaukel steht oder spielt, das könnte zu bösen Kopfverletzungen führen. Kleinkinder bis etwa zweieinhalb Jahren sollten nur auf einem Sitzbrett mit zusätzlicher Sicherheitseinrichtung schaukeln. “Die persönlichen Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen hilft nicht nur bei Unfällen von Kindern. Gerade die derzeit durchgeführte Kampagne, gemeinsam mit dem ORF und der Erste Bank ermöglicht den Besuch von kostenlosen einstündigen Startkursen in ganz Österreich”, so der Rotkreuz-Arzt weiter.

Achtung bei Kopfverletzungen

Meistens bleibt es bei Spielunfällen bei einer “Beule”, also einer leichten Schädelprellung. Wenn sie die entstandene Schwellung kühlen (z.B. mit einem feuchten Lappen) und das Kind beruhigen, haben alle den Unfall schnell vergessen.

Diese Unfälle können aber auch eine Gehirnerschütterung bewirken. Die Symptome sind Bewusstlosigkeit, Erinnerungslücken, Übelkeit oder Erbrechen. Bei einer Gehirnerschütterung sollte ein Kind kurzzeitig im Krankenhaus überwacht werden, da auch einige Zeit nach dem Unfall Blutungen im Schädelinneren auftreten und die kleinen Patienten akut bedrohen können. Zum Glück kommt das nur selten vor.

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Wann ist bei einem Schädeltrauma (Kopfverletzungen) ärztliche Hilfe nötig?

  • wenn das Kind bewusstlos ist/war.
  • es eine Erinnerungslücke hat, d.h., es kann sich an den Unfall, die Zeit davor oder danach nicht erinnern.
  • es mehrmals erbricht.
  • es Pupillenauffälligkeiten zeigt (z.B. bei ungleich großen oder entrundeten Pupillen).
  • außerdem bei jeder Wesensveränderung (das Kind ist z.B. ungewöhnlich müde oder schläfrig).

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Linktipps

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