Haupterkrankungsalter: Schulalter.
Inkubationszeit: 14-21 Tage.
Beschwerden: Der Ausschlag in Form linsengroßer rosaroter Flecken, die “Röteln”, beginnt kurz darauf im Gesicht und breitet sich über den ganzen Körperstamm aus. Typisch sind Lymphknotenschwellungen im Rachen vor Ausbruch des feinfleckigen Ausschlags.
Komplikationen: Erkranken Schwangere an Röteln, so kann es zu Mißbildungen oder Totgeburten kommen. Es wird daher häufig als gut angesehen, wenn Mädchen in frühen Jahren die Krankheit durchmachen und somit gegen eine Ansteckung in der Schwangerschaft immun sind. Eine Infektion der Schwangeren mit Röteln kann bei Embryo und Fetus zu schweren Störungen und Fehlbildung führen: zur Trübung der Augenlinse, zur Schwerhörigkeit, zu einem angeborenen Herzfehler und zu geistiger Behinderung.
Was Sie tun können: Meist sind keine besonderen Maßnahmen notwendig.
Wann Sie zum Arzt müssen: Zur Absicherung der Diagnose. Wenn Schwangere Verdacht auf eine Rötelninfektion haben.
Was Ihr Arzt tun kann: Alle Kinder sollen ab dem sechsten Lebensjahr zum zweiten Mal, alle Mädchen zwischen dem elften und 12. Lebensjahr zum dritten Mal geimpft werden.Als Impfreaktion können leichte Impfröteln, eine Lymphknotenschwellung und ein Temperaturanstieg auftreten. Nicht geimpft werden sollten Kinder mit akuten, fieberhaften Erkrankungen und mit Immunmangelzuständen. Während der Schwangerschaft darf nicht geimpft werden. Bei allen Müttern im Wochenbett wird der ausreichende Impfschutz überprüft und notfalls eine Auffrischimpfung durchgeführt.
Linktipps:
…. Standardschutzimpfungen
…. Kombinations-Impfungen
…. Kinderarzt.at
…. impf.at
…. Alle Kinderkrankheiten im Überblick
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