Generelles Rauchverbot in Lokalen?!

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Rauchverbot in Lokalen

Zuletzt kam wieder etwas Bewegung in die Diskussion. Es scheint, als ob die österreichischen Politiker nun entschlossen wären, ein generelles Rauchverbot in Lokalen umzusetzen – lediglich die Wirtschaftskammer hat sich knapp vor dem WK Wahlen dagegen ausgesprochen und einzelne Abgeordnete des Nationalrates wie auch des Bundesrats haben bereits angekündigt, gegen ein entsprechende Gesetz stimmen zu wollen. Doch wie ist die allgemeine Stimmungslage, was halten Sie davon?


Nun – die Antwort viel recht klar aus: Laut unserer im Februar 2015 durchgeführten Umfrage ‘Generelles Rauchverbot in Lokalen – ja oder nein ?’ sprechen sich 60,3% der 504 Teilnehmer für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie aus.

Österreich und der Rest Europas

Was in den USA und Teilen Europas schon längst geregelt war, begann ab 1995 auch in Österreich Realität zu werden: das Rauchverbot! Bereits seit 1995 in Kraft, regelt das österreichische Tabakgesetz Rauchverbote in öffentlichen Räumen wie beispielsweise Behörden oder Schulen. Das Tabakgesetz (TabakG) enthält darüber hinaus Vorschriften zur Qualitätssicherung, Maximalwerte für den Schadstoffgehalt von Tabakerzeugnissen, weit reichende Etikettierungsbestimmungen, sowie Werbebeschränkungen für Tabakwaren. Dem Bundesministerium für Gesundheit obliegt die Gestaltung und die Überwachung der im TabakG genannten Bestimmungen.

Mit der Tabakgesetz-Novelle 2008 wurden Rauchverbote auch auf Gastgewerbebetriebe erweitert. Mittlerweile gibt es sogar Gerichtsverfahren rund um die Frage, ob man in den eigenen vier Wänden noch rauchen dürfe, wenn sich der Nachbar dadurch belästigt fühlt. Andererseits gilt es in manchen Kreisen noch immer als unschicklich, auf der Strasse zu rauchen. Raucher – eine im wahrsten Sinn des Wortes aussterbende Spezies, die in der ‘freien Wildbahn’ – also im öffentlichen Raum – kaum mehr gesichtet wird?

Die österreichische Lösung

Seit dem 1. Jänner 2009 gilt in gastronomischen Betrieben jeglicher Art (z.B. Speiselokale, Diskotheken, Clubs, Bars, Hotels, ….) ein grundsätzliches Rauchverbot – allerdings mit einigen Ausnahmen, von denen böse Zungen behaupten, sie seien typisch österreichisch. Schließlich habe sich sogar in Italien, dem Land, wo Ristretto und Muratti untrennbar miteinander verknüpft schienen, ein generelles Rauchverbot problemlos durchsetzen lassen. Nur bei uns, da ist es wieder mal ganz anders…

Die Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie

Es hängt sowohl von der Größe eines Lokals als auch von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Räume ab, ob das Rauchen aktuell erlaubt werden darf oder nicht. Gastronomische Betriebe, die über mindestens zwei Gasträume verfügen, dürfen einen (oder mehrere) dieser Räume als Raucherzimmer ausweisen. Dabei muss jedoch der Nichtraucherbereich jedenfalls den Hauptraum umfassen und mindestens 50 % der zur Verabreichung von Speisen und Getränken vorgesehenen Plätze abdecken. Und es muss sichergestellt sein, dass kein Tabakrauch aus dem Raucherzimmer in den Nichtraucherbereich eindringt.

Bei gastronomischen Betrieben mit nur einem Gastraum gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Ist der Gastraum kleiner als 50 m², kann der Inhaber selbst entscheiden, ob dort das Rauchen gestattet ist oder nicht.
  • Ähnliches gilt für gastronomische Betriebe mit einem Gastraum der eine Grundfläche zwischen 50 und 80 m² hat. In diesem Fall kann der Inhaber die Wahlfreiheit jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Raumteilung zur Schaffung eines Raucherzimmers aus baulichen, feuerpolizeilichen oder denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist und er hierzu eine rechtskräftige Bestätigung einholt.
  • Ist der einzige Gastraum eines Lokals größer als 80 m², so muss eine räumliche Trennung stattfinden, sofern der Gastwirt das Rauchen in seinem Lokal weiterhin ermöglichen möchte.

Verstösse gegen das Gesetz

Verstößt ein Wirt, respektive einer seiner Gäste gegen das Gesetz, werden die Behörden allerdings nur dann aktiv, wenn eine Anzeige vorliegt. Seit 1. Juli 2010 – nach Ablauf der Übergangsfrist für eventuelle Umbauten – sind bis heute laut Gesundheitsministerium rund 15.000 Anzeigen eingegangen. Hauptverantwortlich dafür waren und sind der selbst ernannte ‘Raucherscheriff’ und seine treuen Anhänger. Allerdings wurden über 50% dieser Anzeihgen nie geahndet, weil sie zu unrecht eingebracht worden sind.

Tatsche ist: Lt. Untersuchungen der Umweltbehörde liegt die Feinstaubbelastung in Nichtraucherräumen, wenn diese an einen Raucherraum angrenzen, weit über dem von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Wert. Damit steigt unter anderem das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten, insbesondere für passivrauchende Mitarbeiter. Zudem missachten laut einer Studie der Ärztekammer mehr als 50% (!) der Wiener Lokale das Tabakgesetz. In manchen Wiener Szenetreffs zum Beispiel herrscht offiziell Rauchverbot. Auf den Tischen stehen auch keine Aschenbecher, geraucht wird aber trotzdem – geascht wird auf den Boden. Oder die Lokale wandeln sich ab den Abendstunden in Raucherlokale.. wie’s am nächsten Tag dann riecht und mit der Feinstaubbelastungen aussieht, kann sich jeder selbst ausmalen …

Dicke Luft im Wohnzimmer

Nicht nur in Lokalen führt Rauchen zu hitzigen Diskussionen, auch in der eigenen Wohnung wird das Recht auf die Zigarette immer öfter infrage gestellt. In Deutschland mehren sich entsprechende Urteile – und auch in Österreich gerät die letzte Bastion der Raucher unter Beschuss: Vor kurzem entschied ein Wiener Bezirksgericht in erster Instanz, dass ein Mieter auf seiner Loggia und bei geöffnetem Fenster nicht mehr Zigarre rauchen darf. Der Qualm war in die Wohnung seines Nachbarn gezogen.

Das Verfahren geht nun in die nächste Instanz. Scherereien, die sich manch gewitzter Vermieter ersparen will, indem er nur noch an Nichtraucher vermietet. Ein dementsprechender Passus im Mietvertrag sei aber unzulässig, betont Michaela Schinnagl, leitende Juristin bei der Mietervereinigung.

Fazit nach 20 Jahre Tabakgesetz

Das Fazit nach 20 Jahren Tabakgesetz ruft viele Kritiker auf den Plan: Der Nichtraucherschutz vorallem in der Gastronomie funktioniere kaum – Österreich ist und bleibt eines der letzten Raucherparadiese Europas.

Laut einer europaweiten Untersuchung (Eurobarometer) rauchen 34 Prozent der Österreicher. Der EU-Durchschnitt beträgt 29 Prozent. Weitaus trister ist das Ranking des „European Network for Smoking and Tobacco Prevention“. Demnach besetzen Österreich und Griechenland den 30. und letzten Platz, was die Präventionspolitik betrifft. Zudem rauchen in keinem anderen OECD-Land so viele 15-Jährige wie in Österreich: 30 Prozent der Mädchen greifen regelmäßig zur Zigarette, im OECD-Schnitt sind es 17 Prozent. Jährlich sterben 11.000 Österreicher an den Folgen des Tabakkonsums. Vorsichtig geschätzt.

(Inter)nationaler Trend – aktuelle Entwicklungen

In Europa geht der Trend ganz klar in Richtung generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Länder wie Bulgarien, Schweden, Frankreich, Griechenland, Türkei, Irland und Norwegen haben es bereits umgesetzt. Die österreichische Lösung hingegen wird in Brüssel und zunehmend auch in Österreich selbst immer kritischer betrachtet. Nicht zuletzt der Lungenkrebstod von Kurt Kuch, einem Aufdeckerjournalisten der Sonderklasse, hat erneut ein Umdenken herbeigeführt. Auch er selbst hat die letzten Monate seines Lebens der Initiative ‘don’t smoke’ gewidmet um vor den fatalen Folgen der Glimmstängelsucht zu warnen.

Mit Anfang 2015 kam nun also wieder Schwung in die Debatte in Österreich: noch vor dem Sommer soll es ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie bzw. einen entsprechenden Parlamentsbeschluss geben. Darauf haben sich SPÖ und ÖVP im Ministerrat bereits geeinigt. Man werde nun “Step by Step” ein Gesetz entwickeln, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), die eine Realisierung bis spätestens 2018 angepeilt hatte.

Doch was passiert mit den Wirten, die zum Teil erhebliche Summen in ihre Umbauarbeiten gesteckt haben, um einen Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen zu ermöglichen? Die Regierung verspricht Gespräche mit der Gastronomie – man sei sicher, eine vernünftige Lösung finden zu können.

Also Einigkeit an allen Fronten? Weit gefehlt: Die FPÖ macht gerade mit einer Petition ‘Nein zum absoluten Rauchverbot’ von sich reden und auch die Wirtschaftskammer machte mobil. Mit der Petition soll eine Verschärfung der Rauchergesetze verhindern werden. Einerseits gehe es um die zunehmende Bevormundung, die die Freiheitlichen nicht mehr hinnehmen wollen, andererseits gehe es ihnen um die Gefährdung tausender Arbeitsplätze und die “österreichische Wirtshauskultur”.

Thank you for not smoking

Wie die Politik sich auch immer entscheidet – Sie selbst tun sich den größten Gefallen, wenn Sie die Finger vom Nikotin lassen – ob nun behördlich verordnet oder freiwillig. In Österreich gibt es eine Reihe von Initiativen, die sie auf diesem Weg unterstützen können, aber auch Selbsthilfegruppen, Tipps vom Arzt oder Apotheker, Nikotinpflaster, Hypnosemethoden und vieles mehr kann unterstützend dabei wirken, die Nikotinsucht zu besiegen.

Legen Sie einfach los – ein Tag nach dem anderen – und mit dem ganz nebenbei ersparten Geld gönnen Sie sich dann etwas Schönes!

Rauchfrei Telefon mit der kostenfreien Telefonnummer 0800 810 013

[abo]

Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com (bzw. Adobe Stock)

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Linktipps

– Essen als Ersatzbefriedigung
– Mit 5 Tipps zum Nichtraucher
– Warum rauchen wir eigentlich
– Initiative don’t smoke
– Rauchfrei
– European Network for Smoking and Tobacco Prevention

Dieser Beitrag ist älter als vier Jahre, möglicherweise hat sich die Informationslage inzwischen geändert.
Unsere Artikel werden laufend durch unsere Redaktion aktualisiert.

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