Diese Untersuchungen sind gesetzlich nur minimal vorgeschrieben und können nach Erachten des Fliegerarztes auch erweitert werden. Ein Ruhe-EKG muss in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden, ein Belastungs-EKG wird bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden oder auszuschließen. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen.
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